Version Juli 2024
1. Geltungsbereich der ATGB
1.1 Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen – Block im Park (Early Bird) (“ATGB - BiP (Early Bird)“) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Early-Bird-Tickets (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“) von der Eintracht Frankfurt Fußball AG, Im Herzen von Europa 1, 60528 Frankfurt/Main („Club“) sowie der EintrachtTecht GmbH, Im Herzen von Europa 1, 60528 Frankfurt/Main („Veranstalter / Ausrichter“) begründet wird, insbesondere für den Besuch der Veranstaltung Block im Park, am 15. Mai 2025 sowie den Zutritt und Aufenthalt im DEUTSCHE BANK PARK, Mörfelder Landstr. 362, 60528 Frankfurt am Main (im Folgenden „Stadion“ genannt), es sei denn, für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).
Zur besseren Lesbarkeit wird nachfolgend das generische Maskulinum verwendet. Die in diesem Dokument verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
2. Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand
2.1 Bezugsweg: Early Bird Tickets für die in Ziff. 1.1 genannte Veranstaltung sind nur beim Club im Online-Fanshop zu beziehen. Der Club ist Vertragspartner des Kunden für den Erwerb von Tickets.
2.2 Online-Bestellung von Tickets: Der Vertragsabschluss bei der Online-Bestellung der Early Bird-Tickets erfolgt in dem Online-Fanshop des Clubs und ist abhängig von der vom Kunden ausgewählten Zahlungsmethode (z.B. Paypal, Kreditkarte).
2.2.1 Für die Online-Bestellung der Early Bird-Tickets wird eine Registrierung des Kunden für ein Eintracht-Konto erforderlich. Während des Registrierungsprozesses hat der Kunden ein persönliches Passwort zu vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall der Online-Bestellung der Early Bird-Tickets und der Auswahl einer Zahlungsmethode, die nicht zu einer Vorkassenzahlung durch den Kunden führt, stellt die Darbietung der Tickets im Online-Fanshop kein verbindliches Angebot des Clubs zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Hierfür gibt der Kunde durch Tätigung der erforderlichen Angaben während des Bestellprozesses und Auslösung der Bestellung der Early Bird-Tickets mit dem im Online-Fanshop dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Club ab („Angebot über den Ticketkauf“). Bis zur Auslösung der Bestellung der Early Bird-Tickets mit dem im Online-Fanshop dafür vorgesehenen Online-Befehl, kann der Kunde seine Bestellung jederzeit abbrechen oder verändern, indem der Kunde die Bestellung abbricht, die Early Bird-Tickets aus dem Warenkorb löscht, die Navigationsfunktion seines Browsers verwendet, oder das Browser-Fenster schließt. Der Club bestätigt dem Kunden den Eingang des Angebotes über den Ticketkauf, indem er eine E-Mail an die vom Kunden im Eintracht-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse versendet („Bestellbestätigung“). Die Bestellbestätigung stellt die Annahme des Angebots über den Kauf der Early Bird-Tickets durch den Club dar.
2.2 Ausfertigungsart des Tickets: Die Early Bird-Tickets werden als Mobile Ticket ausgefertigt. Die Informationen über den elektronischen Abruf des Tickets wird dem Kunden rechtzeitig vor Beginn der in Ziff.1.1 genannten Veranstaltung per Email an die vom Kunden um Eintracht-Konto hinterlegte Email-Adresse versandt.
2.2.1 Der Kunde ist für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen und dauerhafte Verfügbarkeit des Textinhaltes und des QR-Codes auf dem Mobile Ticket verantwortlich.
2.2.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, das Mobile Ticket – in welcher Form auch immer – zu reproduzieren, zu vervielfältigen oder zu verändern und auf diese Weise in Umlauf zu bringen oder mehrfach zu nutzen oder Dritten zur mehrfachen Nutzung zu überlassen; auch der Versuch ist unzulässig.
2.2.3 Durch die elektronische Zugangskontrolle wird der auf dem Mobile Ticket hinterlegte QR-Code beim Zutritt elektronisch entwertet. Eine erneute Verwendung, beispielsweise durch ein reproduziertes oder vervielfältigtes Ticket oder des Erstausdrucks eines Tickets ist nicht möglich. Dem Inhaber eines solchen reproduzierten oder vervielfältigten Tickets wird der Zugang zur Veranstaltung entschädigungslos verweigert.
2.3 Besuchsrecht: Der Club, als Ticketaussteller, will den Zutritt im Stadion nicht jedem Ticketinhaber gewähren, sondern nur denjenigen Ticketinhabern, die die Tickets als Kunde bei dem Club erworben haben und ggf. zusätzlich geltende Zutrittsvoraussetzungen erfüllen. Der Club gewährt daher nur dem Kunden bzw. Ticketinhaber, der die Early Bird-Tickets bei dem Club bezogen hat und durch in oder auf dem Ticket verankerte Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Strich- oder QR-Code) identifizierbar ist ein Besuchsrecht („Besuchsrecht“). Zum Nachweis seiner Identität hat der jeweilige Kunde ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass) mit sich zu führen und auf Verlangen des Clubs und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Tickets, die auf von dem Club nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer und können Rechtsfolgen auslösen. Der Club erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder dem jeweiligen Ticketinhaber, indem er einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Der Club wird auch dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Ticketinhaber kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1 Preise: Die Höhe des Preises des Early Bird-Tickets richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung des Kunden im Online-Fanshop angezeigten Preis.
Grundsätzlich werden für Bestellungen der Early Bird-Tickets die Zahlarten Kreditkarte und PayPal angeboten. Der Club behält sich vor im Einzelfall bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen.
Bei Ticketbestellungen mit den Zahlarten Kreditkarte oder PayPal erfolgt die Belastung des Bankkontos des Kunden mit der Bestellung.
3.1.1 Alle Ticketpreisangaben verstehen sich brutto inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.1.2 Wenn der Club Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, bspw. PayPal, gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen.
3.2 Stornierung: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung, keine fristgerechte Zahlung), ist der Club berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Early Bird-Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Early Bird-Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Club vorbehalten.
3.3 Einlösung von Gutschein- und Aktionscodes: Gutschein- und Aktionscodes können für Ticketbestellungen ausschließlich im Online-Fanshop vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden.
4. Rücknahme und Erstattung
4.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Club Early Bird-Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Early Bird-Tickets. Dies bedeutet, dass ein vierzehntägiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Club bindend und verpflichtet im Falle des Vertragsschlusses zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Early Bird-Tickets.
4.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von der Early Bird-Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen.
4.3 Verlegung oder Abbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, kann der Kunde, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend) oder schriftlich auf dem Postweg an die in Ziffer 15 dieser ATGB genannte Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer der Early Bird-Tickets in der Rücktrittserklärung, nach Wahl des Clubs entweder den entrichteten Ticketpreis erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises zur Einlösung in den angegebenen Fanshops des Clubs zugeteilt, es sei denn, die Zuteilung eines Gutscheins ist dem Kunden unzumutbar; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der Club hat den Abbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen des Clubs sprechen im Einzelfall für eine Erstattung zu Gunsten des Kunden.
4.4 Vergebliche Aufwendungen: Der Club haftet in dem Fall der Ziffer 8.3 dieser ATGB gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten), es sei denn, der Club hat das jeweils die Änderung im Vertragsverhältnis auslösende Ereignis zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen des Clubs spricht im Einzelfall für einen Ersatz.
4.5 Besondere Zutrittsbedingungen: Aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund behördlich oder gesetzlich angeordneter Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, ist der Club berechtigt (und ggf. verpflichtet), besondere Zutrittsbedingungen für den Ticketerwerb oder den Stadionaufenthalt festzulegen und deren Einhaltung auch gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber durchzusetzen:
a) Der Club ist berechtigt, bestimmte Anforderungen zur Bedingung für den Ticketerwerb oder den Stadionaufenthalt zu machen und sich dies vom Ticketinhaber im Sinne einer Zutrittsvoraussetzung vor Stadionzutritt belegen zu lassen und die der vorgegebenen Anforderungen zu überprüfen.
b) Der Club ist berechtigt, den Ticketerwerb oder den Stadionaufenthalt zusätzlichen Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen (z.B. Verarbeitung von weiteren personenbezogenen Daten und/oder Verarbeitung von vorhandenen personenbezogenen Daten zu weiteren Zwecken; Zutritt zum Stadion nur in bestimmten Zeitfenstern; Beachtung bestimmter Hygienestandards) zu unterwerfen. Diese werden dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von sind von allen Ticketinhabern ab Bekanntgabe zwingend zu beachten. Soweit solche zusätzlichen Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen die Verarbeitung weiterer personenbezogenen Daten und/oder vorhandener personenbezogenen Daten zu weiteren Zwecken umfassen, wird der Club den Kunden bzw. Ticketinhaber gemäß Art. 13 f. DSGVO rechtzeitig vorab insbesondere über den konkreten Umfang und die konkreten Zwecke der Verarbeitung informieren.
Die Rechtsgrundlage für die damit einhergehende Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist jeweils Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
c) Kann der Kunde bzw. Ticketinhaber die besondere Zutrittsbedingungen nach Ziffer 8.8 a) und b) dieser ATGB nicht erfüllen, kann der Club den Ticketerwerb oder den Stadionaufenthalt verweigern. Regressansprüche gegen den Club sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
d) Gibt der Club besondere Zutrittsbedingungen nach Ziffer 8.8 a) und b) dieser ATGB erst nach Erwerb der entsprechenden Tickets durch den Kunden bekannt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, im Fall von Dauerkarten ggf. teilweise im Hinblick auf die betroffene Veranstaltung. Es gelten die in Ziffer 8.3 dieser ATGB geregelten Rücktrittsfolgen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die besonderen Zutrittsbedingungen nach Ziffer 8.8 a) und b) dieser ATGB bei Ticketerwerb bereits allgemein bekanntgegeben waren, oder erlischt spätestens ab Zutritt des Kunden zum Stadiongelände. Regressansprüche des Ticketinhabers sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
4.6 Informationspflicht: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Veranstaltung im Stadion rechtzeitig über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und weiter geltende Vorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind auf der Website abrufbar.
5. Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion
5.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der am Stadion ausgehängten Stadionordnung. Die Stadionordnung ist im Internet unter https://www.deutschebankpark.de/stadionordnung/ jederzeit einsehbar. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
5.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Club oder von dem Club beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Clubs, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung ist im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung stets Folge zu leisten.
5.3 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß Ziffer 2.7 dieser ATGB erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Der Zutritt zum Stadion kann verweigert werden, wenn
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Stadioneingang und/oder im Stadioninnenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen. Personen, die Gegenstände unerlaubt ins Stadion einbringen und/oder diese den Kontrollen des Sicherheitspersonals entziehen, können vom Gelände des Stadions verwiesen werden oder mit einem Stadionverbot gemäß Ziffer 10.10 dieser ATGB belegt werden. Der Club behält sich vor, für bestimmte Gegenstände, die ins Stadion eingebracht werden sollen, entsprechende gesonderte Kontrollstellen oder Eingänge zu bestimmen. Für durch das Sicherheitspersonal abgenommene und/oder abgegebene Gegenstände der Besucher gelten die ausgehängten Bedingungen für die Asservatenannahme,
b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend ohne sich am Drehkreuz auszuloggen wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder
c) die in oder auf den Tickets verankerten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR-Code, Seriennummern und /oder Warenkorb- oder Käuferidentifikationen) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder der Barcode/QR-Code bereits im elektronischen Zutrittssystem zugetreten ist, soweit dies nicht vom Club zu vertreten ist, und/oder
d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket als Kunde gespeichert oder vermerkt ist (z.B. per Namensaufdruck bei personalisierten Tickets), es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 9.3 dieser ATGB vor, und/oder
e) wenn technische Versäumnisse, die eindeutig dem Ticketinhaber zuzuordnen sind (z.B. Smartphone defekt, Ausdruck nicht lesbar etc.), dazu führen, dass eine elektronische Zutrittskontrolle nicht möglich ist.
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
5.4 Ungebührliches Verhalten: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion so zu verhalten, dass die Rechtsgüter des Clubs sowie sämtlicher anderer bei Veranstaltungen im Stadion anwesender Personen nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Insbesondere provozierendes Verhalten, das geeignet sein kann, eine Auseinandersetzung mit anderen Zuschauern oder sonstigen bei der Veranstaltung anwesenden Personen herbeizuführen, ist untersagt.
Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom Club veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des Clubs, sind der Club, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt,
- entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder
- Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 500 ml), illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit vorheriger Zustimmung des Clubs und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung des Clubs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Clubs.
In jedem Fall ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung des Clubs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media-Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich mobiler Endgeräte wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs oder eines vom Club autorisierten Dritten nicht ins Stadion gebracht werden.
Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten genutzt werden können, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Clubs nicht ins Stadion eingebracht werden. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regelungen kann Ticketinhabern der Zutritt ins Stadion verweigert oder sie können des Stadions verwiesen werden.
h) Sollte es aus Gründen höherer Gewalt, die weder im Einflussbereich des Clubs noch in dem des Ticketinhabers liegen (wie beispielsweise anlässlich einer Pandemie), notwendig sein, dass der Club besondere, für alle Zuschauer geltende Verhaltensregeln für den Besuch einer Veranstaltung (wie beispielsweise Hygieneregelungen im Falle einer Pandemie) aufstellen muss, sind derartige Regelungen für den Zeitraum ihrer Geltung durch den Ticketinhaber einzuhalten.
5.5 Videoüberwachung: Zur Gewährleistung und Optimierung der Stadionsicherheit sowie zur Unterstützung der Arbeit der Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden wird das Stadion und teilweise auch die Anlagen und das Umfeld des Stadions nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f)) der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) in Verbindung mit § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende mittels einer Videoüberwachungsanlage erstellte Aufnahmen werden vom Club bzw. von den Ordnungs- und den Strafverfolgungsbehörden vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich der nach Ziffer 11 dieser ATGB erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die von dem Club, dem jeweils nach Ziffer 11.3 dieser ATGB zuständigen Verband oder den Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder f) DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt werden. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videoüberwachungsanlage aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöscht.
5.6 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 10.7 dieser ATGB, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann der Club ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen in Ziffer 10.7 dieser ATGB entsprechend der Regelung in Ziffer 9.4 und/oder Ziffer 3.3 dieser ATGB die dort aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber aussprechen.
6. Aufnahmen von Teilnehmern der Veranstaltungen
6.1 Aufnahmen von Teilnehmern der Veranstaltungen: Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion kann der Club oder von ihm jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Club und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
7. Vertragsstrafe
7.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 2.3 und in Ziffer 9.2 – insbesondere Ziffer 9.2 a) und b) – oder 10.7 dieser ATGB, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.11 dieser ATGB bzw. deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.
7.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne. Die Vertragsstrafe kann die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse oder Gewinne übersteigen.
8. Haftung
Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften im Zusammenhang mit diesen ATGB und dem Aufenthalt des Ticketinhabers am und im Stadion auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
9. Kontakt
Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Tickets des Clubs können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Club gerichtet werden:
Eintracht Frankfurt Fußball AG | Zuschauerservice | Im Herzen von Europa 1 | 60528 Frankfurt am Main
gebührenfreie Service-Tel.: +49 (0) 800 - 743-1899 (SGE-1899)
info@eintrachtfrankfurt.de
Die Telefonnummer ist geschaltet: Mo. bis Fr. 9.00 – 17.00 Uhr und an Spieltagen ab 3,5 Std. vor Spielbeginn. Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
Der Club nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).
10. Datenschutz
Soweit in den ATGB nicht konkret anders benannt (wie beispielweise in Ziffer 8.8 dieser ATGB zu besonderen Zutrittsbedingungen, in Ziffer 10.8 dieser ATGB zur Videoüberwachung und in Ziffer 11.1 dieser ATGB zu Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen), erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Club und dem Kunden/Ticketinhaber, bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber gemäß Art. 6 Abs. 1, S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers zur Wahrung berechtigter Interessen des Clubs. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 9.1 dieser ATGB.
Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Clubs können der unter https://www.eintracht.de/datenschutz/ abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden. Diese ist jedoch nicht Vertragsbestandteil.
Hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Bild- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltungen des Clubs (siehe Ziffer 11 dieser ATGB) wird diesbezüglich ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils zuständigen Verbands, für den DFL Deutsche Fußball Liga e.V. auf https://www.dfl.de/de/datenschutz/ und für den Deutschen Fußball-Bund e.V. auf https://www.dfb.de/datenschutzerklaerung/, verwiesen. Auch diese sind nicht Vertragsbestandteil.
11. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Online-Streitbeilegung
11.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
11.2 Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Clubs.
11.3 Gerichtsstand: Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist der Sitz des Clubs, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
11.4 Sprache: Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser ATGB gilt die deutsche Fassung.
11.5 Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die der Kunde unter www.ec.europa.eu/consumers/odr erreichen kann. Der Club ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
12. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB.