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Eintracht Frankfurt Fußball AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Eintracht Frankfurt Fußball AG

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen für die Nutzung von https://ticketing.eintrachttech.de/ durch Vorverkaufsstellen

Version April 2024

Geltungszeitraum ab 01. April 2024

1. Anwendungsbereich

1.1 Die Eintracht Frankfurt Fußball AG, Im Herzen von Europa 1, 60528 Frankfurt am Main („Anbieter“) unterhält unter der URL https://ticketing.eintrachttech.de/purchasing/ticket_agency/list eine Ticketing-Website für Vorverkaufsstellen („Ticketing-Website“). Hierauf gewährt der Anbieter der Vorverkaufsagentur ein einfaches, nicht exklusives, jederzeit einschränkbares und nicht übertragbares Nutzungs- und Zugriffsrecht gemäß den Nutzungsbedingungen für die Ticketing-Website („Nutzungsbedingungen“). Die Vorverkaufsagentur nimmt auf diese Weise am Ticketverkauf des Anbieters teil und ist berechtigt, die Ticketing-Website des Anbieters zu den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) näher geregelten Bedingungen zu nutzen.

1.2 Der Zugriff seitens der Vorverkaufsagentur erfolgt über einen Log-In-Bereich. Die Vorverkaufsagentur hat zwecks Log-ins die Möglichkeit, sich einen Account für das Online-Ticketbuchungssystem zu erstellen und vergibt selbstständig ein Passwort.

1.3 Die Nutzung der Ticketing-Website ist ausschließlich den Vorverkaufsstellen vorbehalten, die sich beim Anbieter als Vorverkaufsagentur unter Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen registrieren. Die Bedingungen unter denen die Lizenz, Tickets für die Veranstaltungen des Veranstalters zu vertreiben, regeln diese AGB.

1.4 Die Vorverkaufsagentur erkennt die Geltung dieser AGB sowie das Auftragsformular als ausschließliche vertragliche Grundlage für die Buchung von Tickets über die Ticketing-Website an. Etwaig entgegenstehende AGB der Vorverkaufsagentur sind ausgeschlossen, auch wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.5 Die Vorverkaufsagentur verkauft als gewerblicher Vermittler im Namen und mit rechtlicher Wirkung für den Anbieter Tickets für dessen Veranstaltung. Diesbezüglich wird ausschließlich eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Anbieter begründet; mit dem Kauf des Tickets erworbene Rechte und Pflichten bezüglich der Veranstaltung bestehen ausschließlich innerhalb dieses Vertragsverhältnisses.

2. Bestellvorgang

2.1 Der Bestellvorgang auf der Ticketing-Website ist wie folgt ausgestaltet:

2.1.1 Der Vorverkaufsagentur erstellt sich selbstständig einen Account für das Online-Ticketbuchungssystems und vergibt in diesem Zuge ein Passwort.

2.1.2 Der Bestellvorgang ist so gestaltet, dass die Vorverkaufsstelle sich mit dem zuvor erstellten Account einloggt und dann die zu
buchenden Events über die Webseite des Eventlistings auswählen kann.

2.1.3 Nach Auswahl des Events werden die Vorverkaufsstellen sodann in den Saalplan weitergeleitet. Dort können die gewünschten Plätze ausgewählt und bestätigt werden.

2.1.4 Nach Bestätigung der Plätze über den Button „Tickets verbindlich buchen“ werden die Plätze gebucht.

2.1.5 Nach erfolgreicher Buchung wird die Vorverkaufsagentur auf eine Landingpage weitergeleitet, auf der der Link zum PDF des Tickets für den Ticketdruck und die CheckoutID abgelegt wird. Von dieser Seite aus kann die Vorverkaufsstelle entweder wieder zum vorherigen Event oder zum Eventlisting übergehen und kann weitere Tickets buchen.

3. Verkauf, Reservierung und Stornierung von Tickets

3.1 Die Festlegung der Ticketpreise ist ausschließlich Sache des Anbieters.

3.2 Die Vorverkaufsagentur ist an die durch den Anbieter festgelegten Preise gebunden.

3.3 Es ist der Vorverkaufsagentur nicht gestattet – vorbehaltlich der Versand- und Bearbeitungsgebühr – andere (höhere oder niedrigere) als die im System des Anbieters angegebenen Preise anzubieten, zu verlangen oder anzunehmen.

3.4 Eine Reservierung von Tickets für die Vorverkaufsagentur erfolgt nicht und ist auch der Vorverkaufsagentur selbst nicht gestattet.

3.5 Aus Sicherheitsgründen und zur Bekämpfung des so genannten „Schwarzmarktes" verpflichtet sich die Vorverkaufsagentur, pro Spiel und pro Kunde nicht mehr als 6 Tickets zu verkaufen. Eine größere Menge pro Spiel und pro Kunde darf nur mit vorheriger Genehmigung des Anbieters in Textform verkauft werden.

3.6 Pro Buchungsvorgang dürfen maximal 6 Tickets durch die Vorverkaufsagentur gebucht werden.

3.7 Bei Verkauf der Tickets behält sich der Anbieter vor, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund anderer Gründe bestimmte Ticketkategorien oder Ticketkontingente ganz oder teilweise aus dem Verkauf herauszunehmen oder andere Einschränkungen hinsichtlich des Verkaufs von Tickets für die Vorverkaufsagentur vorzunehmen. Einschränkungen sind insbesondere in Form der folgenden Maßnahmen möglich:
- Festlegung einer Höchstzahl von Tickets, die pro Vorverkaufsagentur verkauft werden dürfen;
- Tickets für bestimmte Spiele und/oder Blöcke dürfen nur an Personen mit besonderer Vereinsbindung verkauft werden (z. B. Mitglieder, DK-Besitzer);
- bestimmte Personen oder Personengruppen können Tickets nur für bestimmte Blöcke oder Bereiche erwerben (z.B. gegnerische Fans bzw. Fan-Clubs).
Der Anbieter behält sich andere als die oben beschriebenen Maßnahmen ausdrücklich vor und wird der Vorverkaufsagentur jeweils rechtzeitig vor den Veranstaltungen bzw. der jeweiligen Freischaltung für die Veranstaltungen via E-Mail in Kenntnis setzen.

Die Vorverkaufsagentur verpflichtet sich, gebuchte Tickets keinen anderen Ticketvertriebsorganisationen oder -netzen zu überlassen und Dritten auch keine ausgedruckten Tickets zum gewerblichen Weiterverkauf zur Verfügung zu stellen. Der Vorverkaufsagentur ist es ausdrücklich untersagt, Tickets wider besseren Wissens an Personen mit Stadionverbot oder „Schwarzhändler" zu verkaufen.

3.8 Tickets können nur vom Anbieter storniert werden. Im Fall einer Stornierung hat die Vorverkaufsagentur dem Anbieter umgehend, d.h. noch am gleichen Tag der Buchung, ein Fax mit den zu stornierenden Tickets zu übersenden (sog. Stornoliste). Die zu stornierenden Tickets müssen dem Anbieter im Original vorliegen. Zu diesem Zweck sind diese Tickets dem Anbieter unverzüglich zuzusenden. Verspätete Stornoanfragen können nicht berücksichtigt werden. Daraus resultierende, nicht stornierte oder noch am Spieltag im Umlauf befindliche Tickets werden der Vorverkaufsagentur in Rechnung gestellt.

4. Ticketpauschale, Versandkosten, Spielabrechnung

4.1 Als Entgelt für die Leistung der Vorverkaufsstelle steht dieser eine Ticketpauschale zu. Die Ticketpauschale beträgt EUR 2,- pro verkauftem Ticket und ist im durch den Anbieter festgelegten und veröffentlichten Ticketgesamtpreis bereits enthalten.

4.2 Gebühren für den Versand von Eintrittskarten können in angemessenem Umfang, jedoch nicht höher als € 3,00 inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Sendung, von der Vorverkaufsagentur erhoben werden. Ebenso kann die Vorverkaufsagentur eine Bearbeitungsgebühr von maximal € 0,50 inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Ticket erheben.

4.3 Den eventuellen Portobetrag und die eventuell erhobene Bearbeitungsgebühr erhebt die Vorverkaufsagentur in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Die Abführung der daraus resultierenden Steuern obliegt der Vorverkaufsagentur.

5. Spielausfall und Spielverlegung

5.1 Ein Spielausfall liegt vor, wenn ein Spiel zu dem vorgesehenen Termin nicht stattfindet und in der laufenden Saison nicht nachgeholt wird. Bei einem Spielausfall hat der Erwerber der Tickets Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises inkl. aller angefallenen Gebühren.

5.2 Die Vorverkaufsagentur ist im Falle eines Spielausfalls verpflichtet, die Rücknahme derjenigen Tickets vorzunehmen, die durch sie an den Endkunden veräußert worden sind, und die Rückerstattung des jeweiligen vollen Ticketpreises sowie der gegebenenfalls erhobenen Bearbeitungsgebühr an den Kunden zu gewährleisten.

Die Vorverkaufsagentur stellt in diesem beschriebenen Umfang den Anbieter von der Rücknahme- und der Rückerstattungspflicht gegenüber den Kunden frei.

5.3 Bei einem Spielausfall haftet der Anbieter gegenüber der Vorverkaufsagentur auf Schadenersatz, sofern ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

5.4 Im Übrigen übernimmt der Anbieter keine Haftung für etwaige der Vorverkaufsagentur entstehenden Vermögensschäden wegen eines Spielausfalls. Im Falle einer Spielverlegung (das Spiel findet zu dem vorgesehenen Termin nicht statt, wird aber in der laufenden Saison zu einem anderen Termin nachgeholt), gilt das Ticket grundsätzlich für das Spiel an dem neuen Termin fort. Die Rücknahme von Tickets obliegt der Vorverkaufsagentur unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 genannten Bedingungen. Die von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH zu Saisonbeginn bekanntgegebenen Termine sind Rahmentermine, die einzelnen Spieltage werden mitunter erst kurzfristig fixiert. Dieser Umstand stellt keine Spielverlegung dar, daher besteht hier kein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und/oder eine Erstattung des Eintrittspreises.

5.5 Die Vorverkaufsagentur verpflichtet sich zur Einhaltung vorstehender Regelungen gegenüber Dritten und wird Dritte auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters hinweisen.

6. Pflichten der Vorverkaufsagentur

6.1 Die Vorverkaufsagentur hat die Interessen des Anbieters mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen und den Weisungen des Anbieters, soweit dadurch die Selbstständigkeit der Vorverkaufsagentur nicht berührt wird, zu folgen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Preise sowie Vorgaben zu Buchung- bzw. Verkaufsmengen oder sonstigen Einschränkungen des Ticketverkaufs. Die Vorverkaufsagentur hat auf die Belange des Veranstalters Rücksicht zu nehmen und Vorgaben des Veranstalters insoweit umzusetzen.

6.2 Die Vorverkaufsagentur ist nicht berechtigt, den Anbieter zu vertreten und kann keine rechtsverbindlichen Erklärungen für diesen abgeben.

6.3 Die Vorverkaufsagentur tritt gegenüber Endkunden als gewerblicher Vermittler auf, der im Namen und mit rechtlicher Wirkung für den Anbieter Tickets für dessen Veranstaltung vermittelt. Die Vorverkaufsagentur hat gegenüber Endkunden klarzustellen, dass das gekaufte Ticket ausschließlich eine Vertragsbeziehung zwischen dem Endkunden und dem Anbieter begründet; mit dem Kauf des Tickets erworbene Rechte und Pflichten bezüglich der Veranstaltung bestehen ausschließlich innerhalb dieses Vertragsverhältnisses.

6.4 Die Vorverkaufsagentur verpflichtet sich, seine Endkunden auf die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters zum Erwerb von
Eintrittskarten (Tickets) sowie auf die jeweils gültige Fassung der Stadionordnung des Deutsche Bank Park hinzuweisen und dem Kunden sowohl die AGB als auch die Stadionordnung zur Kenntnis- bzw. Einsichtnahme zugänglich zu machen; dies erfolgt beispielsweise durch entsprechenden Aushang in den Verkaufsräumlichkeiten. Der Anbieter wird der Vorverkaufsagentur hierzu die AGB und die Stadionordnung in den jeweils gültigen Fassungen als pdf-Dateien zur Verfügung stellen.

7. Pflichten des Anbieters

7.1 Der Anbieter wird auf die Interessen der Vorverkaufsagentur in angemessenen Umfang Rücksicht nehmen und ihn in seiner Tätigkeit unterstützen.

7.2 Der Anbieter wird, die Vorverkaufsagentur zeitnah über wesentliche Änderungen seiner die den Vertragsgegenstand betreffenden Geschäftspolitik informieren.

7.3 Der Anbieter benennt folgende Ansprechpartner, die die Vorverkaufsagentur in ihrer Tätigkeit unterstützen können: Für Fragen der Technik: Lars Bierwirth, Pascal Lepore, Kontakt: 0800-743-1899, info@eintrachtfrankfurt.de

8. Haftungsausschluss

8.1 Der Anbieter haftet nicht für die Erfüllung der Verträge der Vorverkaufsagentur mit den Endkunden.

8.2 Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziff. 11 ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf.

8.3 Die Haftung ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.4 Die Haftung des Anbieters ist im Falle von Datenverlust auf die Kosten beschränkt, die auch bei Vornahme einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch die Vorverkaufsagentur zu deren Wiederherstellung angefallen wären.

8.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters entsprechend.

8.6 Eine etwaige Haftung des Anbieters für ausdrücklich als solche bezeichneten Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

8.7 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

9. Datenschutz

9.1 Die Vorverkaufsagentur darf die personenbezogenen Daten, die sie im Rahmen der Nutzung der Ticketing-Website von dem Anbieter oder anderweitig erhält, nur in Übereinstimmungen mit dem jeweils geltendem Datenschutzrecht verarbeiten. Insbesondere darf die Vorverkaufsagentur ohne datenschutzrechtliche Rechtfertigung keine Big-Data Analysen oder Retargeting Maßnahmen vornehmen. Ebenso ist der Versand von Newslettern nur bei Vorliegen einer rechtlich konformen Einwilligung des Endkunden zulässig.

9.2 Mit Erlöschen des Zugriffsrechts der Vorverkaufsstelle auf die Ticketing-Website, gleich aus welchem Grund, hat der Anbieter keinen Zugang mehr zu sonstigen Daten, insbesondere nicht zu den im Rahmen der Nutzung der Ticketwebsite von der Vorverkaufsagentur bereitgestellten oder generierten Informationen.

10. Vertraulichkeit

10.1 Die Parteien sind wechselseitig verpflichtet, sämtliche Informationen, Unterlagen, Verträge etc. und sonstige Daten, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags erlangen bzw. erhalten haben und die als vertraulich gekennzeichnet sind, als vertraulich bezeichnet werden, oder hinsichtlich derer sich offensichtlich aus der Art und Qualität der Informationen ergibt, dass sie vertraulich sind ("Vertrauliche Informationen"), absolut vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten, gleich wie, zugänglich zu machen.

10.2 Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei („Empfangende Partei“) verpflichtet sich, alle angemessenen Schritte zu unternehmen und alle Vorkehrungen zu treffen, um eine diesem Vertrag zuwiderlaufende Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der die Vertraulichen Informationen mitteilenden Partei („Mitteilende Partei“) zu verhindern.

10.3 Die Empfangende Partei wird die Mitteilende Partei unverzüglich schriftlich informieren, wenn ihr eine unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Mitteilenden Partei bekannt werden und wird auf Wunsch der Mitteilenden Partei alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine weitere unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Mitteilenden Partei zu unterbinden.

10.4 Vorstehende Verpflichtungen der Empfangenden Partei finden keine Anwendung auf solche Vertraulichen Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein zugänglich waren oder danach ohne Verschulden der Empfangenen Partei allgemein zugänglich wurden;
- zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits im Besitz der Empfangenden Partei waren;
- der Empfangenden Partei von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtbenutzung zugänglich gemacht wurden;
- aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher Anordnung Behörden mitzuteilen ist; wobei die Empfangende Partei der Mitteilenden Partei die Verpflichtung zur Mitteilung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen hat, um der Mitteilenden Partei die Möglichkeit zu geben, in ihrem Ermessen angemessene Schritte einzuleiten, um zu verhindern, dass die Vertraulichen Informationen allgemein zugänglich werden;
- oder von der Empfangenden Partei unabhängig und ohne Verletzung dieses Vertrages entwickelt wurden.

10.5 Nach Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird die Empfangende Partei alle Kopien der Dokumente und sonstigen Unterlagen, die Vertrauliche Informationen der Mitteilenden Partei beinhalten, an die Mitteilende Partei zurückgeben oder nach schriftlicher Aufforderung der Mitteilenden Partei, vernichten. Ausgenommen sind nur Kopien, zu deren Aufbewahrung die Empfangende Partei gesetzlich verpflichtet ist. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Beendigung oder Kündigung dieses Vertrages wird die Empfangende Partei der Mitteilenden Partei die Beachtung dieser Regelung schriftlich bestätigen.

10.6 Die Parteien haften für Vertraulichkeitsverstöße ihrer Vertreter und Gehilfen wie für eigenes Verschulden.

10.7 Die in dieser Ziff. 16 niederlegte Geheimhaltungspflicht bleibt von einer Beendigung des Vorverkaufsagenturvertrags unberührt und besteht für eine Dauer von 2 Jahren ab Beendigung des Vorverkaufsagenturvertrages fort.

11. Beschwerdemanagementsystem

11.1 Für die Bearbeitung von Beschwerden der Vorverkaufsstellen hat der Anbieter ein internes Beschwerdemanagementsystem eingerichtet. Dieses ist für die Partner über partner-support@eintrachttech.de kostenfrei zugänglich.

11.2 Der Anbieter prüft und bearbeitet sämtliche Beschwerden, die über das Beschwerdemanagementsystem eingehen, innerhalb eines angemessen Zeitrahmens unter Berücksichtigung der Bedeutung und der Komplexität der jeweiligen Beschwerde. Der Anbieter wird die Vorverkaufsstelle nach erfolgter Prüfung über das Ergebnis des internen Beschwerdemanagementverfahrens unterrichten.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollten diese AGB eine Regelungslücke enthalten, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.

12.3 Hat die Vorverkaufsstelle keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist die Vertragspartei Kaufmann, oder hat sie seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieses Vertrags ins Ausland verlegt, oder ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.