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Stores

Partner-AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von https://stores.eintracht.de/ durch Partner

1 Anwendungsbereich

1.1 EintrachtTech GmbH, Mörfelder Landstr. 362, 60528 Frankfurt a. Main („Anbieter“) betreibt über ihre Webseite https://stores.eintracht.de/  den Marktplatz („Marktplatz“). Der Marktplatz ist eine Plattform, über die Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch („Partner“) verschiedene physische und digitale Produkte und Dienstleistungen, beispielsweise aus den Bereichen Sport, Mode, Elektronik, Multimedia, Transport, Grundversorgung, („Produkte“) direkt an interessierte Kunden („Endkunde“) vertreiben und mit den Endkunden kommunizieren können.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Marktplatzes durch Partner („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Partner (zusammen „Parteien“), aufgrund dessen der Partner den Marktplatz nutzen darf. Weitere Details des Vertrags zwischen dem Partner und dem Anbieter, insbesondere die vereinbarte Provision für die Nutzung des Marktplatzes, ergeben sich aus dem Auftragsformular.

1.3 Der Partner erkennt die Geltung dieser AGB sowie des Auftragsformulars (zusammen „Vertrag“) als ausschließliche vertragliche Grundlage für die Nutzung des Marktplatz an. Etwaig entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners sind ausgeschlossen, auch wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Zur Klarstellung: Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners können nur dann und insoweit Vertragsbestandteil werden, als dass der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat. Dieser Vertrag lässt übrige bestehende Verträge zwischen dem Anbieter und dem Partner, wie beispielsweise Sponsoringverträge, unberührt.

1.4 Hinsichtlich der Verträge über Produkte, die die Endkunden vom Partner auf dem Marktplatz oder über Verlinkungen vom Marktplatz auf spezifische Webseiten des Partners erwerben („Endkundenverträge“), ist der Partner ausschließlicher Vertragspartner der Endkunden.

2 Leistungsinhalt und -umfang

2.1 Während der Vertragslaufzeit bietet der Anbieter dem Partner die entgeltliche Nutzung des Funktionsumfangs des Marktplatz, wie er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Webseite https://marktplatz.eintracht.de/ zur Verfügung steht, nach Maßgabe dieses Vertrags an.

2.2 Sofern nicht anderweitig vereinbart, kann der Partner seine Produkte direkt über den Marktplatz an Endkunden verkaufen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, wie beispielsweise im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten, ist keine Verlinkung auf die Partnerseite zur Kaufabwicklung erforderlich.

2.3 Damit der Partner seinen gesetzlichen Informationspflichten genügen kann, erhält der Partner die Möglichkeit, ein Impressum, eine Datenschutzerklärung und Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Produkten durch den Partner auf dem Marktplatz an Endkunden („Partnerbedingungen“) jederzeit abrufbar bereit zu halten.

2.4 Der Funktionsumfang des Marktplatz umfasst, mit Ausnahme von Produkten im Zusammenhang mit Versicherungs- und ggf. Finanzprodukten, insbesondere Folgendes:

2.4.1 Der Bestellvorgang bei einer Bestellung durch einen Endkunden ist so gestaltet, dass der Endkunde die Möglichkeit hat, Eingabefehler auf der letzten Seite des Bestellvorgangs unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung („Checkout-Page“) zu erkennen und zu berichtigen.

2.4.2 Auf der Checkout-Page werden die Produkte, die der Endkunde von verschiedenen Partnern erwerben will, so dargestellt, dass eine Zuordnung des Produkts zum jeweiligen Partner, der dieses Produkt anbietet, übersichtlich und leicht möglich ist.

2.4.3 Die Schaltfläche, über die der Endkunde seine verbindliche Bestellung abgibt, ist mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet.

2.4.4 Zudem besteht für den Partner die Möglichkeit, verschiedene Informationen auf der jeweiligen Produktseite, ggf. teilweise durch Verlinkung, einzustellen. Diese umfassen insbesondere:

a. Informationen zu den Produkten und Produktbeschreibungen

b. Produkt- und Versandkosten

c. Partnerinformationen (insbesondere Impressumsangaben und Informationen zur Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission), einschließlich Verlinkung

d. Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie Lieferfrist

e. Hinweis auf Partnerbedingungen, einschließlich Verlinkung

f. Widerrufsrecht des Endkunden (insbesondere Widerrufsbelehrung und Musterwiderrufsformular), einschließlich Verlinkung

g. Informationen zur Altgeräte- oder Batterieentsorgung oder sonstige besondere Informationspflichten, einschließlich Verlinkung

h. Datenschutzerklärung, einschließlich Verlinkung

2.4.5 Zudem erhält der Partner die Möglichkeit, auf der Checkout-Page im Bestellprozess hinzuweisen (einschließlich Möglichkeit der Verlinkung) auf:

a. die Geltung der Partnerbedingungen, einschließlich Verlinkung

b. die Widerrufsbelehrung und das Musterwiderrufsformular, einschließlich Verlinkung

c. die Datenschutzerklärung des Partners, einschließlich Verlinkung

2.5 Im Zusammenhang mit dem Angebot von Versicherungsprodukten auf dem Marktplatz, fungiert der Anbieter nur als Tippgeber. Das bedeutet, dass sich die Tätigkeit des Marktplatzes im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten auf die Nennung von Abschlussmöglichkeiten von Versicherungsprodukten sowie die Bereitstellung von Verlinkungen zu Anbietern von Versicherungen beschränkt. Endkunden haben keine Möglichkeit, auf dem Marktplatz Versicherungsprodukte zu erwerben.

3 Zahlungsabwicklung

3.1 Der Anbieter hat für die Zahlungsabwicklung der Einkäufe auf dem Marktplatz einen Zahlungsdienstleister beauftragt und setzt hierbei eine sog. End-to-End-Lösung ein. Diese End-to-End-Lösung ermöglicht den Endkunden eine sofortige Bezahlung der gekauften Waren insbesondere über die folgenden sowie ggf. weitere Methoden: PayPal, Kreditkarte (VISA, Mastercard,) und SEPA-Lastschrift.

3.2 Wenn ein Endkunde auf dem Marktplatz ein Produkt erwirbt, erstellt ein von dem Anbieter beauftragter IT-Dienstleister eine entsprechende Bestellung. Der Zahlungsdienstleister sichert diese Bestellung und informiert den von dem Anbieter beauftragten IT-Dienstleister über den Status der Bestellung mittels eines sog. Webhooks. Der Zahlungsdienstleister verarbeitet die mit der Bestellung korrespondierende Zahlung und behält sich selbst ein Zahlungsentgelt ein. Von dem verbleibenden Erlös wird die im Auftragsformular vereinbarte Provision abgezogen, die von dem Zahlungsdienstleister automatisiert an den Anbieter abgeführt wird. Der sodann verbleibende Erlös wird automatisiert an den Partner über dessen Account beim Zahlungsdienstleister, der Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Zahlungsabwicklung ist, ausgekehrt. Der Zahlungsdienstleister wird bei jeder Transaktion eine Risiko- und Compliance Prüfung durchführen.

3.3 Um an der hier beschriebenen Zahlungsabwicklung teilzunehmen, ist der Partner verpflichtet, im Rahmen der Registrierung für den Marktplatz ein einmaliges Onboarding mit dem Zahlungsdienstleister durchzuführen. Die für die Zahlungsabwicklung anfallenden, von dem Partner gegenüber dem Zahlungsdienstleister zu tragenden Entgelte richten sich nach dem Vertragsverhältnis des Partners mit dem Zahlungsdienstleister.

3.4 Im Rahmen dieser Zahlungsabwicklung vereinnahmt oder verwaltet der Anbieter zu keinem Zeitpunkt Gelder der Kunden oder des Partners. Der Anbieter hat weder in rechtlicher noch in technischer Hinsicht eine Möglichkeit, auf die Zahlungsabwicklung einzuwirken; insbesondere hat der Anbieter hierbei keine Möglichkeit, auf die Höhe der im Auftragsformular vereinbarten Provision einzuwirken. Bei der Zahlungsabwicklung kann die Höhe der im Auftragsformular vereinbarten Provision stets nur durch den IT-Dienstleister, unter Zustimmung und auf Anweisung des Partners verändert werden. Der Zahlungsdienstleister verarbeitet eingehende Gelder selbstständig und schüttet diese an den Anbieter bzw. den Partner sowie im Rahmen des Rückabwicklungssystems an die Endkunden automatisiert aus.

4 Rechte des Anbieters; Verbotene Inhalte; Freistellungsanspruch

4.1 Der Anbieter nimmt keine Vorabprüfung der Produkte, Bilder, Texte und anderer Inhalte, die der Partner auf dem Marktplatz einstellt („Inhalte“) vor.

4.2 Inhalte, die Rechte Dritter (zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte etc.) verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen (zum Beispiel Jugendschutz- oder Datenschutzvorschriften) („Verbotene Inhalte“), darf der Partner nicht auf dem Marktplatz einstellen.

4.3 Der Anbieter ist berechtigt, ein Verbotenes Produkt (im Sinne der Ziff. 6.16) oder einen Verbotenen Inhalt auf dem Marktplatz unverzüglich zu sperren oder zu entfernen; dasselbe gilt, wenn der Anbieter hierzu aufgrund einer Beschwerde eines Dritten, eines Gerichtsurteils oder gesetzlich verpflichtet ist.

4.4 Bei berechtigtem Verdacht des Missbrauchs, beispielsweise bei unbefugter Nutzung durch einen Dritten oder missbräuchlichen Bestellungen von Produkten des Partners durch Endkunden, wird der Partner den Anbieter hierüber unverzüglich informieren. Sobald der Anbieter von einer unbefugten Nutzung Kenntnis erlangt, stellt der Anbieter dem Partner neue Login-Daten zur Verfügung. In Einzelfällen sperrt der Anbieter die Nutzung des Marktplatzes durch den Partner nach billigem Ermessen vorübergehend, um einen weiteren Missbrauch zu verhindern. Der Anbieter entsperrt die Nutzung des Marktplatzes durch den Partner, wenn eine sichere Nutzung wieder möglich ist.

4.5 Der Partner wird den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen den Anbieter wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund Verbotener Inhalte oder Verbotener Produkte auf dem Marktplatz geltend machen, sofern der Partner diese Rechtsverletzungen oder -verstöße zu vertreten hat. Der Partner übernimmt insoweit auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung des Anbieters.

5 Verfügbarkeit

5.1 Der Anbieter ist verpflichtet, den Marktplatz mit einer Verfügbarkeit von 98% im Jahresmittel zu betreiben und erreichbar zu machen („Verfügbarkeitsquote“). Der erste für die Verfügbarkeitsquote maßgebliche Zeitraum beginnt ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und endet mit Ende des Kalendermonats, in den der Vertragsschluss fällt. Darauffolgende, für die Verfügbarkeitsquote maßgebliche Zeiträume beginnen jeweils zum ersten eines Kalendermonats und enden mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der jeweils folgende maßgebliche Zeitraum begonnen hat.

5.2 Zeiten, zu denen der Partner den Marktplatz aufgrund notwendiger Pflege- und Wartungsarbeiten nicht erreichen kann, sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen, wie insbesondere höhere Gewalt, werden bei der Berechnung der Verfügbarkeitsquote nicht berücksichtigt.

5.3 Der Anbieter wird den Partner nach Möglichkeit über geplante Pflege- und Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform in Kenntnis setzen. Allerdings bleibt es dem Anbieter ausdrücklich vorbehalten, falls erforderlich, auch unangekündigte Pflege- und Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere, wenn dies für die Daten- und Betriebssicherheit erforderlich ist.

6 Rechte und Pflichten des Partners

6.1 Voraussetzung für die Nutzung des Marktplatzes ist, dass der Partner Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch ist. Die Unternehmereigenschaft hat der Partner durch geeignete Belege, insbesondere durch eine aktuelle Gewerbeanmeldung oder einen aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen.

6.2 Voraussetzung für die Nutzung des Marktplatz ist zudem, dass der Partner mit dem Zahlungsdienstleister zusammenarbeitet, sofern die Endkundenverträge auf dem Marktplatz geschlossen werden, da über diesen Zahlungen der Endkundenverträge und die Provisionszahlung nach Ziff. 12.1 abgewickelt werden. Die Zusammenarbeit zwischen dem Partner und PayPal richtet sich nach gesonderten Vertragsdokumenten, die nicht Gegenstand dieses Vertrags sind.

6.3 Dem Partner ist es nicht gestattet, sich mehr als einmal mit demselben Unternehmen zu registrieren.

6.4 Der Partner ist verpflichtet, dem Anbieter vor Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit eine aktuelle Bescheinigung über die steuerliche Erfassung gemäß § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG (Vordruckmuster USt 1 TJ) auszuhändigen. Kommt der Partner dieser Pflicht nicht nach oder erhält der Anbieter vor oder während der Geschäftsbeziehung mit dem Partner von einem Finanzamt darüber Mitteilung, dass der Partner Umsatzsteuer nicht abführt und/oder nicht abgeführt hat, so ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Partners zum Marktplatz zu sperren. Der Anbieter wird den Partner hierüber informieren.

6.5 Sofern der Anbieter die Möglichkeit anbietet, ein Partnerkonto zu eröffnen und dazu Login-Daten bereitstellt, sind diese Login-Daten individualisiert und dürfen nur vom Partner und seinen Mitarbeitern verwendet werden. Der Partner ist dazu verpflichtet, sämtliche Login-Daten geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.

6.6 Soweit nicht anderweitig vereinbart und sofern die Endkundenverträge auf dem Marktplatz geschlossen werden, wird der Partner über Bestellungen von Endkunden mittels Bereitstellen der Bestellungsdaten auf einem Server des Anbieters informiert. Der Partner ist verpflichtet, innerhalb von 2 (zwei) Werktagen (Samstage gelten nicht als Werktage) auf die Bestellung zu reagieren.

6.7 Der Partner ist verpflichtet, die Endkundenverträge zu erfüllen und abzuwickeln. Dies umfasst insbesondere die Rückabwicklung des Endkundenvertrags im Falle eines Widerrufs.

6.8 Der Partner ist verpflichtet, physische Produkte unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Werktagen (Samstage gelten nicht als Werktage) ab Abschluss des Endkundenvertrags an den Endkunden zu versenden.

6.9 Der Partner ist verpflichtet, eine technische Grundlage zu schaffen, damit Endkunden Reklamationen und Rückabwicklungen, die die Endkundenverträge betreffen, vornehmen können.

6.10 Der Partner ist verpflichtet, eine technische Grundlage für den Endkunden zu schaffen, damit sich dieser über die Produkte informieren und mit dem Partner kommunizieren kann. Hierzu richtet der Partner einen kostenfreien Kommunikationskanal per E-Mail ein. Dort eingehende Anfragen bearbeitet der Partner unverzüglich, spätestens innerhalb der Reaktionszeit, wie in Ziffer 7.2 definiert.

6.11 Der Partner ist verpflichtet, alle erforderlichen vor- und nachvertraglichen Informationspflichten und Kennzeichnungspflichten sowie etwaige Belehrungen in Bezug auf die Produkte, den Partnershop und die Endkundenverträge („Informationspflichten“) zu erfüllen. Dazu muss der Partner dem Anbieter die Partnerbedingungen sowie weitere Informationen zur Verfügung stellen (wie im Leitfaden zur Partnerintegration näher beschrieben) und diese Informationen stets aktuell halten. Sofern die Informationen nach Absprache mit dem Anbieter durch Verlinkungen zur Verfügung gestellt werden, die auf Webseiten außerhalb des Marktplatz führen, muss der Partner Abrufbarkeit der rechtlichen Informationen und der Verkaufsbedingungen jederzeit gewährleisten.

6.12 Informationspflichten umfassen insbesondere Informationen zu:

6.12.1 Anbieterkennzeichnung; Impressum

Der Partner ist verpflichtet, sich eindeutig als Anbieter der Produkte zu kennzeichnen und die gesetzlich vorgeschriebenen Kontakt- und Geschäftsinformationen aufzuführen, um dem Endkunden einen schnellen, direkten und permanenten Kontakt zu ermöglichen. Das umfasst insbesondere, ein vollständiges Impressum zu führen, das mindestens Angaben zum vollen Vor- und Nachname und zur Anschrift des Partners, sowie bei juristischen Personen der Rechtsform und den Vertretungsberechtigten mit vollem Vor- und Nachnamen, das Register, in das der Partner eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer, die Umsatzsteueridentifikationsnummer und die E-Mail-Adresse, Telefon- sowie Telefax-Nummer enthält. Ferner muss das Impressum Angaben zur Teilnahme des Partners an Schlichtungsverfahren enthalten. Soweit der Partner eigene redaktionelle Inhalte auf dem Marktplatz veröffentlicht, hat der Partner einen redaktionellen Verantwortlichen gemäß § 55 Abs. 2 RStV zu benennen und ist allein für die Rechtmäßigkeit der von ihm veröffentlichten Inhalte verantwortlich.

6.12.2 Produktbeschreibung

Mit Ausnahme von Versicherungsprodukten, ist der Partner verpflichtet, die Produkte so zu beschreiben, dass der Endkunde einen möglichst genauen Eindruck von den Produkten erhält und der Beschreibung die Merkmale entnehmen kann, die für seine Entscheidung zum Abschluss des Endkundenvertrags maßgeblich ist. Dies umfasst insbesondere vollständige und korrekte Informationen zu den wesentlichen Eigenschaften der Produkte sowie eventuelle Schäden oder Beeinträchtigungen des Produkts, sowie mindestens ein Bild des Produkts. Hierbei darf der Partner keine Informationen in die Produktbeschreibung einstellen oder Produktbilder verwenden, die auf externe Verkaufsmöglichkeiten außerhalb des Marktplatz hinweisen oder die Rechte Dritter sowie lauterkeitsrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Anforderungen verletzen.

Im Hinblick auf Versicherungsprodukte ist der Partner verpflichtet, die Produkte so zu beschreiben, dass der Endkunde einen ersten Eindruck von den Produktkategorien erhält. Die Beschreibung der Merkmale, die für seine Entscheidung zum Abschluss eines Endkundenvertrags maßgeblich sind, darf erst auf der Webseite des Partners, auf welcher der Abschluss des Endkundenvertrags erfolgt, erfolgen.

Der Anbieter behält sich vor, Anpassungen an den Beschreibungen der Versicherungsprodukte vor der Veröffentlichung auf dem Marktplatz zu verlangen.

6.12.3 Korrekte Preisangaben; akzeptierte Zahlungsmittel; Zahlungsmittelentgelte

Der Partner ist verpflichtet, korrekte Preisangaben zu machen und alle akzeptierten Zahlungsmittel anzugeben. Hierzu platziert der Anbieter auf der Produktdetailseite den Hinweis, dass sich der Preis inklusive Mehrwertsteuer und eventuell anfallender Versandkosten versteht. Auf der Checkout-Page informiert der Anbieter den Endkunden überdies über die konkret anfallenden Gesamtkosten für das Produkt, inklusive Versandkosten und aller anwendbarer Steuern („Produktpreis“), sowie den im Produktpreis enthaltenen Mehrwertsteuersatz. Der Anbieter informiert den Endkunden über die vorgenannten Informationen auf Basis der vom Partner zur Verfügung gestellten Informationen. Der Partner ist allein verantwortlich dafür, dass die Informationen, die er dem Anbieter zur Verfügung stellt, korrekt sind.

Beim Verkauf von Produkten, die gesetzlichen Preisbindungen (beispielsweise der Buchpreisbindung) unterliegen, hat der Partner die hierfür einschlägigen Preisbindungsgesetze zu beachten.

Der Partner darf zusätzlich zum Produktpreis keine Zahlungsmittelentgelte verlangen oder die im Auftragsformular vereinbarte Provision vollständig oder teilweise auf den Endkunden umlegen.

6.12.4 Kommunikation mit dem Endkunden

In jeglicher Kommunikation, die der Partner mit dem Endkunden führt, hat der Partner sich eindeutig als Produktanbieter zu kennzeichnen und die gesetzlich vorgeschriebenen Kontakt- und Geschäftsinformationen aufzuführen, insbesondere vollständige Impressumsangaben.

6.13 Einstellen von Produkten; Schlagworte

Der Partner ist verpflichtet, das Produkt in die passende Kategoriestruktur einzupflegen und erforderliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, schlagkräftige Keywords (Stichworte, Schlagworte) für das Produkt auszuwählen, die es dem Endkunden erleichtern, das Produkt auf dem Marktplatz zu finden („Keywords“). Die Verwendung von Keywords darf nicht gegen Rechte Dritter verstoßen; insbesondere darf der Partner keine markenrechtlich geschützten Begriffe als Keyword verwenden.

6.14 Verbotene Skript-Funktionen; Malware

Der Partner verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Marktplatz gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten (insbesondere Daten der Endkunden) zuzugreifen oder zu verarbeiten, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist.

Der Partner darf insbesondere keine Skripte verwenden, die vertrauliche Daten der Endkunden abfragen oder die den Endkunden automatisch zu anderen Internet-Angeboten außerhalb des Marktplatz weiterleiten.

Weiterhin muss der Partner dafür Sorge tragen, dass seine über den Marktplatz übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit schädlichen Computerprogrammen, beispielsweise Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder anderer Malware, behaftet sind.

6.15 Datenschutz

Der Partner darf die personenbezogenen Daten, die er im Rahmen dieses Vertrags von den Endkunden, dem Anbieter oder anderweitig erhält, nur in Übereinstimmungen mit dem jeweils geltendem Datenschutzrecht verarbeiten. Insbesondere darf der Partner ohne datenschutzrechtliche Rechtfertigung keine Big-Data Analysen oder Retargeting-Maßnahmen vornehmen. Ebenso ist der Versand von Newslettern nur bei Vorliegen einer rechtlich konformen Einwilligung des Endkunden zulässig.

6.16 Verbotene Produkte

Der Partner darf keine unrechtmäßig erlangten Produkte, jugendgefährdende Medien oder Produkte, illegale Drogen (insbesondere Stoffe und Zubereitungen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes), Propagandaprodukte verbotener Parteien, Vereine oder Gruppen oder verfassungsfeindlicher Organisationen, gesundheitsgefährdende Produkte (insbesondere gefährliche Chemikalien oder Giftstoffe), verbotene elektronische Geräte und Produkte, Fälschungen, Nachahmungen und Raubkopien (insbesondere marken- oder urheberrechtlich geschützte Produkte, deren Verkauf gegen diese Rechte verstößt), Aktien und andere Formen von Geldanlagen wie Finanzinstrumente oder Einlagenprodukte, Darlehen, Tiere oder Tierprodukte, die gegen artenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen (insbesondere der Verkauf von Produkten aus Elfenbein oder Knochen aus Elfenbein produzierenden Tieren), Waffen und Munition jeder Art und/oder Produkte, die aus Kinderarbeit stammen („Verbotene Produkte“) auf dem Marktplatz anbieten.

6.17 Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung

Der Partner ist zur regelmäßigen Sicherung der im Partnershop eingestellten Inhalte und im Zusammenhang mit der Abwicklung der Endkundenverträge anfallenden Daten verpflichtet.

6.18 Pflicht zur Aktualisierung Partnerbezogener Daten

Der Partner ist verpflichtet, im Partnershop gemachte Angaben aktuell zu halten und Änderungen von Partnerbezogenen Angaben, die er im Rahmen des Vertragsschlusses dieses Vertrags gegenüber dem Anbieter gemacht hat, unverzüglich mitzuteilen; dies umfasst insbesondere Daten zu Kontakt- und Geschäftsinformationen des Partners sowie Zahlungsdaten.

6.19 Bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den Marktplatz, ist der Partner gegenüber dem Anbieter zur Mitwirkung und Bereitstellung vorhandener Informationen verpflichtet.

7 Endkundensupport

7.1 Anfragen von Endkunden des Marktplatz („Kundenanfrage“) werden in der Regel von einem Supportdienstleister des Anbieters entgegengenommen. Dies umfasst insbesondere die Bearbeitung von Reklamationen der Produkte, die vollständige Rückabwicklung eines widerrufenen Endkundenvertrags sowie sonstige Anfragen, beispielsweise zu Versandart oder -dauer, Bezahlmethoden oder Eigenschaften der Produkte. Der Supportdienstleister leitet die Kundenanfrage an den Partner weiter.

7.2 Der Partner ist verpflichtet, unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 2 (zwei) Werktagen (Samstage gelten nicht als Werktage) auf weitergeleitete Kundenanfragen des Supportdienstleisters bzw. unmittelbar bei ihm eingehende Kundenanfragen zu reagieren („Reaktionszeit“). Die Frist beginnt mit Zugang der Kundenanfrage beim Partner sowie im Falle eines Widerrufs mit Zugang des Produkts beim Anbieter, beim Partner oder einer zur Entgegennahme der Produkte bevollmächtigen Person. Bei Folgeanfragen zur ursprünglichen Kundenanfrage beginnt die Frist für jede Folgeanfrage erneut und gesondert.

8 Ranking

8.1 Die Reihenfolge der Anzeige der Produkte auf dem Marktplatz („Ranking“) erfolgt anhand der Kriterien Erstellungsdatum, Produktpreis und Produktname.

8.2 Die Gewichtung dieser Kriterien erfolgt in der Reihenfolge ihrer Nennung.

8.3 Grund für die Gewichtung ist die Wirtschaftlichkeit des Betriebs der Portale sowie die Qualität der Darstellung der Produkte gegenüber den Endkunden zur Förderung einer höheren Attraktivität des Marktplatz für Endkunden.

8.4 Es besteht für den Partner die Möglichkeit, das Ranking der Produkte durch die Entrichtung eines direkten oder indirekten Entgelts gegenüber dem Anbieter zu beeinflussen.

8.5 Weitere Einzelheiten zum Ranking der Produkte auf dem Marktplatz kann der Partner der Ranking-Information entnehmen, die unter https://marktplatz.eintracht.de/  abrufbar ist.

9 Nebenwaren und -dienstleistungen

9.1 Den Endkunden werden über den Marktplatz im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten auf dem Marktplatz auch Nebenwaren und -dienstleistungen, wie beispielsweise Versicherungen zu Reisen, durch verschiedene Partner angeboten.

9.2 Der Partner ist berechtigt, solche, ähnliche oder andere Nebenwaren oder -dienstleistungen über den Marktplatz nach Absprache mit dem Anbieter ebenfalls den Endkunden anzubieten.

10 Datenzugang

10.1 Während der Laufzeit dieses Vertrags hat der Anbieter Zugriff auf personenbezogene Daten des Partners, sowie personenbezogene Daten der Endkunden. Nähere Informationen über die Kategorien dieser personenbezogenen Daten, die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte, sowie den Umfang und die Bedingungen des Zugangs können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

10.2 Während der Laufzeit dieses Vertrags hat der Anbieter Zugriff auf Daten des Partners und des Endkunden, die keine personenbezogenen Daten im Sinne der vorstehenden Ziff. 10.1 sind („Sonstige Daten“).

10.3 Während der Laufzeit dieses Vertrages hat der Partner Zugang zu den personenbezogenen oder Sonstigen Daten, die der Partner dem Anbieter im Zusammenhang mit der Nutzung Marktplatz zur Verfügung gestellt hat und die im Zuge der Bereitstellung des Marktplatz für den Partner generiert wurden. Nähere Informationen über die Kategorien dieser personenbezogenen Daten, die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte, sowie den Umfang und die Bedingungen des Zugangs können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

10.4 Während der Laufzeit dieses Vertrages hat der Partner zudem Zugang zu personenbezogenen oder Sonstigen Daten von Endkunden, soweit diese für die Erfüllung des Endkundenvertrags erforderlich sind.

10.5 Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, hat der Anbieter zu Zugang personenbezogenen Daten der Endkunden und des Partners, soweit dies datenschutzrechtlich gerechtfertigt ist, beispielsweise zur Erfüllung von Aufbewahrungspflichten. Nähere Informationen hierzu können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

10.6 Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, hat der Anbieter keinen Zugang mehr zu Sonstigen Daten, insbesondere nicht zu den im Rahmen der Nutzung des Marktplatz vom Partner bereitgestellten oder generierten Informationen.

10.7 Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, hat der Partner weder Zugang zu personenbezogenen Daten des Endkunden oder des Partners, noch zu Sonstigen Daten.

11 Übertragung der Nutzungsrechte an den Inhalten

11.1 Der Partner überträgt dem Anbieter für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung, Vervielfältigung, Vorführung, Darstellung und Verbreitung aller zur Verfügung gestellten Inhalte, soweit für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Anbieters im Rahmen dieses Vertrags erforderlich. Dies umfasst insbesondere das Recht des Anbieters, bereitgestellte Inhalte so zu bearbeiten, dass sie den technischen Anforderungen des Marktplatz bei der Darstellung der Produkte des Partners entsprechen, sowie das Recht zur Unterlizenzierung an Werbepartner des Anbieters.

11.2 Zur Klarstellung: Die Einräumung der Nutzungsrechte durch den Partner an den Anbieter unter diesem Vertrag hat keine Auswirkungen auf das Recht des Partners, über die Produkte und Produktinformationen, insbesondere hierin enthaltene Logos, Marken oder schriftliche Darstellungen weiterhin frei zu verfügen, sofern hierdurch die an den Anbieter eingeräumten Rechte umfassend gewahrt bleiben. Der Partner bleibt insbesondere berechtigt, auch weiteren Handelspartnern entsprechende, nicht ausschließliche Rechte an den Produkten und Produktinformationen einzuräumen.

12 Provision; Fälligkeit; Buchprüfungsrecht

12.1 Die zwischen den Parteien im Auftragsformular vereinbarte Provision ist mit Abschluss des jeweiligen Endkundenvertrags fällig.

12.2 Wird der Endkundenvertrag aus Gründen, die der Partner nicht zu vertreten hat, aufgelöst (insbesondere bei einem Widerruf durch den Endkunden), ist keine Provision fällig.

12.3 Der Anbieter ist berechtigt, am Ende jeden Monats die Anzahl der abgeschlossenen Endkundenverträge und die Anzahl der aufgelösten Endkundenverträge beim Partner anzufragen sowie bei Bedarf die Buchführung und Geschäftsunterlagen des Partners zur Überprüfung der Höhe der Provisionszahlungen durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe einsehen und prüfen zu lassen. Der Partner ist verpflichtet, korrekte Angaben zu machen und dem Anbieter eine Liste vorzulegen, die alle in dem jeweiligen Monat geschlossenen und aufgelösten Endkundenverträge in anonymisierter Form enthält.

13 Vertragsdauer; ordentliche und außerordentliche Kündigung

13.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Auftragsformular läuft dieser Vertrag für Partner auf unbestimmte Zeit.

13.2 Sofern im Auftragsformular nicht anderweitig vereinbart und läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit, können die Parteien diesen Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen.

13.3 Das jederzeitige Kündigungsrecht des Partners nach § 648 BGB, sofern dieser Vertrag als Werkvertrag zu qualifizieren ist, ist abbedungen.

13.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn

a. der Partner wiederholt und trotz vorangegangener Abmahnung durch den Anbieter gegen gesetzliche Pflichten verstößt, die er im Verkehr mit Endkunden zu beachten hat, insbesondere seine Informationspflichten nicht erfüllt,

b. der Partner wiederholt und trotz vorangegangener Abmahnung durch den Anbieter Verbotene Inhalte in den Partnershop einstellt,

c. der Partner Verbotene Produkte anbietet,

d. der Anbieter von einem Finanzamt darüber Mitteilung, dass der Partner Umsatzsteuer nicht abführt und/oder nicht abgeführt hat,

e. der Partner wiederholt und trotz vorangegangener Abmahnung durch den Anbieter seinen Pflichten aus Ziff. 12.3 nicht nachkommt oder

f. der Partner schuldhaft gegen seine Vertraulichkeitsverpflichtung aus Ziff. 16 oder schuldhaft gegen seine Pflicht aus Ziff. 16.1 verstößt.

14 Haftung

14.1 Der Anbieter haftet nicht für die Erfüllung der Endkundenverträge.

14.2 Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

14.3 In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziff. 14.3 ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf.

14.4 Die Haftung gemäß Ziff. 14.3 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

14.5 Die Haftung des Anbieters gemäß Ziff. 14.3 ist im Falle von Datenverlust auf die Kosten beschränkt, die auch bei Vornahme einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Partner zu deren Wiederherstellung angefallen wären.

14.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters entsprechend.

14.7 Eine etwaige Haftung des Anbieters für ausdrücklich als solche bezeichnete Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

14.8 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

15 Änderungen dieser AGB und der vertraglich vereinbarten Leistungen

15.1 Änderungen dieser AGB

15.1.1 Der Anbieter ist berechtigt, die AGB während der Laufzeit des Vertrages mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen. Der Anbieter wird dem Partner die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (postalisch oder per E-Mail) übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens gesondert hinweisen.

15.1.2 Die vorgeschlagenen Änderungen gelten nach Ablauf einer im Hinblick auf Art und Umfang der jeweils geplanten Änderungen und deren Folgen angemessenen Frist. Diese Frist beträgt mindestens 15 Kalendertage ab dem Zeitpunkt, an dem der Anbieter die Partner über die geplanten Änderungen informiert hat.

15.1.3 Die vorstehende Frist gilt nicht, wenn der Anbieter (i) aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen Änderungen der AGB in einer Art und Weise vornehmen muss, die es nicht gestatten, die vorgenannte Frist einzuhalten oder (ii) in Ausnahmefällen die AGB zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr ändern muss, um den Marktplatz, Verbraucher oder Partner vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Sicherheitsrisiken zu schützen.

15.1.4 Der Partner hat bei Änderungen der AGB das Recht, den Vertrag vor Ablauf der in Ziff. 15.1.2 genannten Frist zu kündigen. Eine entsprechende Kündigung wird innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung über die geplanten AGB-Änderungen wirksam.

15.1.5 Der Partner kann nach Erhalt der Mitteilung über die geplanten AGB-Änderungen jederzeit durch schriftliche Erklärung oder durch eine eindeutige bestätigende Handlung auf die Frist gem. Ziff. 15.1.2 verzichten. Das Einstellen neuer Partnerprodukte auf den Portalen vor Ablauf der Frist ist als eindeutige bestätigende Handlung zu betrachten, durch die auf die Frist verzichtet wird, außer in den Fällen, in denen die angemessene und verhältnismäßige Frist zur Umsetzung der AGB-Änderungen mehr als 15 Kalendertage beträgt. In diesen Fällen gilt das Einstellen neuer Partnerprodukte durch den Partner nicht automatisch als Verzicht auf die Frist.

15.2 Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen

15.2.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen zu erweitern, zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarem Grund erforderlich ist und diese Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Partners verschiebt, so dass die Änderungen für den Partner zumutbar sind.

15.2.2 Ein triftiger Grund liegt vor, wenn neue technischen Entwicklungen eine Leistungsänderung erforderlich machen oder wenn neu erlassene oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben oder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Leistungsänderung erfordern. Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen teilt der Anbieter dem Partner mindestens vier Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mit („Änderungsmitteilung“).

15.2.3 Dem Partner steht bei Änderungen, die nicht ausschließlich zu seinen Gunsten sind, das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform (z. B. per E-Mail) zu kündigen.

15.2.4 Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen gelten als genehmigt, wenn ihnen der Partner nicht bis zu deren Wirksamwerden widerspricht. Der Anbieter weist den Partner in der Änderungsmitteilung besonders auf diese Rechtsfolge hin.

16 Vertraulichkeit

16.1 Die Parteien sind wechselseitig verpflichtet, sämtliche Informationen, Unterlagen, Verträge etc. und sonstige Daten, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags erlangen bzw. erhalten haben und die als vertraulich gekennzeichnet sind, als vertraulich bezeichnet werden, oder hinsichtlich derer sich offensichtlich aus der Art und Qualität der Informationen ergibt, dass sie vertraulich sind ("Vertrauliche Informationen"), absolut vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten, gleich wie, zugänglich zu machen.

16.2 Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei („Empfangende Partei“) verpflichtet sich, alle angemessenen Schritte zu unternehmen und alle Vorkehrungen zu treffen, um eine diesem Vertrag zuwiderlaufende Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der die Vertraulichen Informationen mitteilenden Partei („Mitteilende Partei“) zu verhindern.

16.3 Die Empfangende Partei wird die Mitteilende Partei unverzüglich schriftlich informieren, wenn ihr eine unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Mitteilenden Partei bekannt werden und wird auf Wunsch der Mitteilenden Partei alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine weitere unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Mitteilenden Partei zu unterbinden.

16.4 Vorstehende Verpflichtungen der Empfangenden Partei finden keine Anwendung auf solche Vertraulichen Informationen, die:

16.4.1 zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein zugänglich waren oder danach ohne Verschulden der Empfangenen Partei allgemein zugänglich wurden;

16.4.2 zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits im Besitz der Empfangenden Partei waren;

16.4.3 der Empfangenden Partei von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtbenutzung zugänglich gemacht wurden;

16.4.4 aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher Anordnung Behörden mitzuteilen ist; wobei die Empfangende Partei der Mitteilenden Partei die Verpflichtung zur Mitteilung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen hat, um der Mitteilenden Partei die Möglichkeit zu geben, in ihrem Ermessen angemessene Schritte einzuleiten, um zu verhindern, dass die Vertraulichen Informationen allgemein zugänglich werden; oder

16.4.5 von der Empfangenden Partei unabhängig und ohne Verletzung dieses Vertrages entwickelt wurden.

16.5 Nach Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird die Empfangende Partei alle Kopien der Dokumente und sonstigen Unterlagen, die Vertrauliche Informationen der Mitteilenden Partei beinhalten, an die Mitteilende Partei zurückgeben oder nach schriftlicher Aufforderung der Mitteilenden Partei, vernichten. Ausgenommen sind nur Kopien, zu deren Aufbewahrung die Empfangende Partei gesetzlich verpflichtet ist. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Beendigung oder Kündigung dieses Vertrages wird die Empfangende Partei der Mitteilenden Partei die Beachtung dieser Regelung schriftlich bestätigen.

16.6 Die Parteien haften für Vertraulichkeitsverstöße ihrer Vertreter und Gehilfen wie für eigenes Verschulden.

16.7 Die in dieser Ziff. 16 niederlegte Geheimhaltungspflicht bleibt von einer Beendigung des Vertrags unberührt und besteht für eine Dauer von 2 Jahren ab Beendigung des Vertrags fort.

17 Presseerklärungen

Der Partner darf Presseerklärungen oder sonstige Veröffentlichungen, die die Zusammenarbeit mit Der Anbieter nach diesem Vertrag betreffen, nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Der Anbieter abgeben. Dies betrifft insbesondere Veröffentlichungen dahin, dass der Partner mit Der Anbieter kooperiert.

18 Beschwerdemanagementsystem

18.1 Für die Bearbeitung von Beschwerden der Partner hat der Anbieter ein internes Beschwerdemanagementsystem eingerichtet. Dieses ist für die Partner über partner-support@eintrachttech.de kostenfrei zugänglich.

18.2 Der Anbieter prüft und bearbeitet sämtliche Beschwerden, die über das Beschwerdemanagementsystem eingehen, innerhalb eines angemessen Zeitrahmens unter Berücksichtigung der Bedeutung und der Komplexität der jeweiligen Beschwerde.

18.3 Der Anbieter wird den Partner nach erfolgter Prüfung über das Ergebnis des internen Beschwerdemanagementverfahrens unterrichten.

19 Mediation

19.1 Um eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten zwischen dem Anbieter und dem Partner zu erzielen, die nicht mit den in vorstehender Ziff. 18 genannten Mitteln des internen Beschwerdemanagementsystems gelöst werden können, ist der Anbieter bereit, mit den folgenden Mediatoren zusammenzuarbeiten:

19.2 Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., www.bitkom.org Die Parteien beteiligen sich nach Treu und Glauben an allen Mediationsversuchen, die gemäß dieser Ziff. 19 unternommen werden.

19.3 Ein Mediationsversuch nach dieser Ziff. 19 berührt nicht das Recht der Parteien, zu jedem Zeitpunkt vor, während oder nach der Mediation Klage vor Gericht zu erheben.

Um weitere Informationen über die Funktionsweise und die Wirksamkeit der Mediation zu erhalten, kann der Partner sich vor oder während einer Mediation mit einem solchen Informationsersuchen an folgende Kontaktadresse des Anbieters wenden:

partner-support@eintrachttech.de

20 Sonstiges

20.1 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

20.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollten diese AGB eine Regelungslücke enthalten, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.

20.3 Hat der Partner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist der Partner Kaufmann, oder hat der Partner seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieses Vertrags ins Ausland verlegt, oder ist der Wohnsitz des Partners oder der gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.

Stand: 1. Oktober 2020