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Eintracht Frankfurt Fußball AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Aktivierung und Nutzung der digitalen Sitzschale der Eintracht Frankfurt Fußball AG

Anwendungsbereich

(1) Du hast von der Eintracht Frankfurt Fußball AG („Eintracht Frankfurt“) eine zum Ende der Bundesligasaison 2022/2023 aus dem Deutsche Bank Park ausgebaute Sitzschale (die „Original-Sitzschale“) erworben. Mit dieser Original-Sitzschale hast Du gleichzeitig das Recht auf eine digitale Version der neuen, schwarzen Sitzschale („digitale Sitzschale“) erworben. Die digitale Sitzschale ist ein digitales Gut, welchem durch Eintracht Frankfurt mithilfe der Blockchain-Technologie eine einzigartige ID-Nummer zugeordnet wird, ein sog. Non-fungible Token.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Aktivierung und Nutzung Deiner digitalen Sitzschale. Durch die Aktivierung der digitalen Sitzschale erklärst Du dich mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

Aktivierung Deiner digitalen Sitzschale

(1) Du wirst nur dann Inhaber der digitalen Sitzschale, wenn Du sie bis spätestens zum 30. Juni 2024 aktiviert hast. Wenn Du die digitale Sitzschale nicht bis zum 30. Juni 2024 aktiviert hast, erlischt Dein Recht auf Erhalt der digitalen Sitzschale. Bitte beachte, dass der Erhalt der zweiten digitalen Sitzschale (siehe unten Ziffer 4) und die Teilnahme an den Verlosungen (siehe unten Ziffer 5) voraussetzt, dass Du die Aktivierung Deiner digitalen Sitzschale bereits bis spätestens zum 18. August 2023 abgeschlossen hast.

(2) Die Aktivierung der digitalen Sitzschale setzt voraus, dass Du auf Deinem Handy die aktuelle Version der App „mainaqila“ aus dem Apple App Store oder dem Google Play Store geladen und mit dieser das Speichermedium initialisiert hast. Das „Speichermedium“ ist ein Datenträger in Form einer Plastikkarte, auf dem Deine digitale Sitzschale gespeichert ist. Das Speichermedium wurde Dir per Post zugeschickt.

(3) Eine Kopie der digitalen Sitzschale wird Dir nach der Aktivierung in Deiner mainaqila-App angezeigt. Eintracht Frankfurt behält sich das Recht vor, die Anzeige der Kopie der digitalen Sitzschale in der mainaqila-App jederzeit zu ändern oder einzustellen, jedoch nicht vor dem 30. Juni 2025. Wir werden mögliche Änderungen oder die Einstellung über die mainaqila-App oder anderweitige Kommunikationskanäle vorab bekanntgeben. Die in dem Speichermedium gespeicherte digitale Sitzschale bleibt davon unberührt.

(4) Das Speichermedium ist ein Produkt der 1INI7 GmbH, vertrieben unter der Marke youba_, für dessen Nutzung die von der 1INI7 GmbH aufgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, abrufbar unter   https://www.youba.io/terms-conditions. Eintracht Frankfurt ist für die Funktionsfähigkeit des Speichermediums nicht verantwortlich.

(5) Wenn Dein Speichermedium vor Aktivierung der digitalen Sitzschale in den Besitz einer anderen Person gelangt und diese andere Person die digitale Sitzschale aktiviert, dann wird diese andere Person Inhaberin der digitalen Sitzschale. Eintracht Frankfurt hat keine Möglichkeit, die Inhaberschaft der digitalen Sitzschale zu ändern.

(6) Bewahre Dein Speichermedium sorgfältig auf. Bei Verlust oder Beschädigung ist Eintracht Frankfurt nicht verpflichtet, Dir eine neue digitale Sitzschale zu verschaffen oder Dir die zweite digitale Sitzschale (siehe unten Ziffer 4) zur Verfügung zu stellen.

Deine zweite digitale Sitzschale

(1) Wenn Du die digitale Sitzschale bis zum 18. August 2023 aktiviert hast, erhältst Du am Ende der Bundesliga-Saison 2023/24 eine weitere digitale Sitzschale. Das Design dieser Sitzschale hängt davon ab, wie viele Heimspiele von Eintracht Frankfurt Du in der Bundesliga-Saison 2023/24 besucht hast. Gezählt werden ausschließlich Stadion-Besuche, bei denen Du Dein in Deiner mainaqila-App hinterlegtes Ticket verwendet hast, d.h. dass z.B. Stadionbesuche mit weitergeleiteten Tickets nicht gezählt werden.

(2) Die zweite digitalen Sitzschale wird mittels eines sog. Airdrop automatisch in Deinem Speichermedium hinterlegt und in der mainaqila-App angezeigt. Der Erhalt der zweiten digitalen Sitzschale setzt voraus, dass Du bis zu dem Zeitpunkt des Airdrop Deine erste digitale Sitzschale nicht veräußert hast.

(3) Die nachfolgenden die digitale Sitzschale betreffenden Regelungen gelten auch für die zweite digitale Sitzschale.

Recht zur Teilnahme an Verlosungen

(1) Wenn Du die digitale Sitzschale bis zum 18. August 2023 aktiviert hast, nimmst Du automatisch an folgenden Verlosungen unter allen Inhabern einer digitalen Sitzschale teil:

  • 5x je eine Sonderedition einer signierten Original-Sitzschale inkl. Untergestell;
  • 2 x 2 VIP-Tickets für Konzerte oder sonstige Großveranstaltungen im Deutsche Bank Park ab August 2023.

(2) Die Gewinner der Verlosungen werden von uns per E-Mail an die im Profil in der mainaqila-App hinterlegte E-Mailadresse schriftlich benachrichtigt. Die Auslieferung der Gewinne erfolgt an die im Profil in der mainaqila-App hinterlegte Lieferadresse. Falls im Profil in der mainaqila-App keine Lieferadresse hinterlegt ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.

(3) Eintracht Frankfurt behält sich das Recht vor, weitere Bedingungen für die Verlosung aufzustellen. Diese werden vor der Verlosung veröffentlicht.

Geistiges Eigentum an der digitalen Sitzschale

(1) Als rechtmäßiger Inhaber der digitalen Sitzschale darfst Du diese nutzen und ausstellen. Dies gilt ausschließlich für persönliche und nicht-kommerzielle Zwecke. Du darfst die digitale Sitzschale also nicht für kommerzielle Zwecke einsetzen, z.B. zur Werbung oder Förderung von Produkten oder Dienstleistungen.

(2) Eintracht Frankfurt ist ausschließliche Inhaberin des geistigen Eigentums an den Elementen der visuellen Darstellung der digitale Sitzschale (Designs, Logos, Marken, Texte, Grafiken, Bilder, sonstige Inhalte) und den zur Erstellung oder Bereitstellung der digitalen Sitzschale verwendeten Codes, Daten, Software oder sonstigen Elementen. Deshalb darfst Du die digitale Sitzschale oder Teile davon nicht verändern, anpassen, kopieren oder sonst in anderer Weise als in Absatz (1) vorgesehen nutzen.

Übertragbarkeit der digitalen Sitzschale

Eine Übertragung Deiner digitalen Sitzschale and Dritte ist bis auf weiteres nicht möglich. Sollte sich dies ändern, werden wir dies über die mainaqila-App oder anderweitige Kommunikationskanäle bekanntgeben.

Datenverarbeitung und Datenschutz

(1) Du bist damit einverstanden, dass wir die Information über Deinen Stadionbesuch zu einem Heimspiel der Bundesligasaison 2023/2024 unter Nutzung Deines Tickets in der mainaqila-App verwenden, um Deine zweite digitale Sitzschale auszugestalten. Für den Fall, dass Du zu den Gewinnern der Verlosung (siehe oben Ziffer 5) gehörst, erlaubst Du Eintracht Frankfurt, Deine Kontaktdaten, wie (Lieferadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) im notwendigen Umfang an Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung Deines Gewinns zu ermöglichen.

(2) Soweit notwendig, werden wir personenbezogene Daten zum Zwecke der Umsetzung der in diesen AGB beschriebenen Leistungen im Zusammenhang mit der digitalen Sitzschale an die Yooba GmbH, im Rahmen einer Auftragsvereinbarung gemäß Art. 28 EU-Datenschutzgrundverordnung, weitergeben.

(3) Weitere Informationen zum Datenschutz kannst Du in unserer Datenschutzerklärung auf https://www.eintracht.de/datenschutz/ finden.

Änderung der AGB

(1) Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB zu ändern, um sie an veränderte gesetzliche Situationen, oder bei Änderungen unserer Dienstleistungen anzupassen.

(2) Wir werden Dich mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen AGB über die geplanten Änderungen informieren. Die Mitteilung über die Änderungen wird den Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs, sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens Deines Widerspruchs enthalten.

(3) Die Änderungen gelten als von Dir genehmigt, wenn Du nicht innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist, die mindestens zwei Wochen beträgt, widersprichst.

(4) Im Falle eines Widerspruchs gegen die Änderungen der AGB, behalten wir uns vor, die Nutzung der digitalen Sitzschale zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen zu beenden.

Keine Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren

Eintracht Frankfurt ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Kundenservice

Weitere Informationen zu der digitalen Sitzschale und der damit verbundenen Technologie findest Du auf www.eintracht.de. Bei sonstigen Fragen, Reklamationen oder Beschwerden bezüglich Deiner digitalen Sitzschale wende Dich gerne an unseren Kundenservice unter: info@eintrachtfrankfurt.de.

Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Ist der Inhaber der digitalen Sitzschale Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Frankfurt am Main vereinbart.

Schlussklausel

Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB.