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Eintracht Frankfurt Fußball AG

AGB Hospitality

Version Juli 2024

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen Hospitality (AGB-Hospitality) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Abschluss eines Hospitality-Vertrages mit Hospitality-Rechten und Leistungen der Eintracht Frankfurt Fußball AG, Im Herzen von Europa 1, 60528 Frankfurt/Main („Eintracht Frankfurt“), insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspiele der 1. Männermannschaft oder anderer Mannschaften des Clubs, insbesondere der 1. Frauenmannschaft), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im DEUTSCHE BANK PARK, Mörfelder Landstr. 362, 60528 Frankfurt am Main (im Folgenden „Stadion“ genannt) mit dem Kunden entsteht („Hospitality-Vertrag“). Der Hospitality- Bereich des DEUTSCHE BANK PARKS umfasst das Adler Business Zelt, den Adler Business Club, sämtliche Logen im Adler Business Club, die Adler Panorama Lounge und „Zum Jürgen“. 

Zur besseren Lesbarkeit wird nachfolgend das generische Maskulinum verwendet. Die in diesem Dokument verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter. 

I. Vertragsgegenstand

1. Dem Kunden werden die im Hospitality-Vertrag im Detail beschriebenen Rechte und Leistungen eingeräumt. Die vom Kunden mit Abschluss des Hospitality-Vertrages erworbenen Rechte und Leistungen werden, unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die im Hospitality-Vertrag beschriebene Veranstaltung erbracht. 

2. Sofern in diesem Hospitality-Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, haben Zahlungen nach diesem Hospitality-Vertrag, die nicht durch den Kunden vorgenommen werden, sondern durch Dritte, keine schuldbefreiende Wirkung.

3. Die Nichtinanspruchnahme einzelner oder aller erworbenen Rechte und/ oder Leistungen durch den Kunden berührt den Vergütungsanspruch von Eintracht Frankfurt nicht, soweit die Nichtinanspruchnahme auf einem Umstand beruht, der dem Verantwortungsbereich des Kunden zuzurechnen ist. 

II. Angebotsbefristung, Kündigung

1. Der Abschluss des Hospitality-Vertrags erfolgt online entweder über eine Landingpage („Online-Buchungsformular“), die dem Kunden als Link zur Verfügung gestellt wird, die Website von Eintracht Frankfurt, die mainaqila-App oder per E-Mail. Eintracht Frankfurt behält sich vor für einzelne Veranstaltungen nur ausgewählte Möglichkeiten des Vertragsschlusses zur Verfügung zu stellen. 

1.1. Landingpage: Die Landingpage ist über einen Link zu erreichen, der mittels E-Mail an den Kunden von Eintracht Frankfurt verschickt wurde. Die Darbietung der Tickets für einen oder mehrere Hospitality-Bereiche auf der Landingpage stellt kein verbindliches Angebot von Eintracht Frankfurt zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Hierfür gibt der Kunde durch Tätigung der erforderlichen Angaben während des Bestellprozesses und Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf der Landingpage dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit Eintracht Frankfurt ab („Angebot über den Ticketkauf“). Bis zur Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf der Landingpage dafür vorgesehenen Online-Befehl, kann der Kunde seine Bestellung jederzeit abbrechen oder verändern, indem der Kunde die Bestellung abbricht, die Tickets aus dem Warenkorb löscht, die Navigationsfunktion seines Browsers verwendet, oder das Browser-Fenster schließt. Eintracht Frankfurt bestätigt dem Kunden den Eingang des Angebotes über den Ticketkauf, indem sie eine E-Mail an die vom Kunden im Bestellprozess mitgeteilte E-Mail-Adresse versendet („Bestellbestätigung“). Die Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots über den Ticketkauf durch Eintracht Frankfurt dar. Die Annahme durch Eintracht Frankfurt steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Erhalt der E-Mail „Ticket Bestätigung“ des Kunden kommt der Vertrag zwischen Club und dem Kunden zustande. Zum Zeitpunkt des elektronischen Versands der Tickets erhält der Kunde eine Versandbestätigung. 

1.2. Website oder mainaqila-App: Der Vertragsabschluss des Hospitality-Vertrags bei der Online-Bestellung von Tickets auf der Website von Eintracht Frankfurt oder in der mainaqila-App ist abhängig von der vom Kunden ausgewählten Zahlungsmethode (z.B. Paypal, Kreditkarte, Rechnung).

1.2.1 Mit dem Online-Vertragsabschluss des Hospitality-Vertrags über die Website von Eintracht Frankfurt oder die mainaqila-App hat der Kunde sich ein Eintracht-Konto („Kundenkonto“) anzulegen. Im Fall der Registrierung des Kunden hat dieser ein persönliches Passwort zu vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall des Online-Vertragsabschlusses des Hospitality-Vertrags und der Auswahl einer Zahlungsmethode, die nicht zu einer Vorkassenzahlung durch den Kunden führt, stellt die Darbietung der Tickets auf der Website oder in der mainaqila-App kein verbindliches Angebot von Eintracht Frankfurt zum Abschluss des Hospitality-Vertrags dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Hierfür gibt der Kunde durch Tätigung der erforderlichen Angaben während des Bestellprozesses und Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf der Website oder in der mainaqila-App dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit Eintracht Frankfurt ab („Angebot über den Abschluss eines Hospitality-Vertrags“). Bis zur Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf der Website oder in der mainaqila-App dafür vorgesehenen Online-Befehl, kann der Kunde seine Bestellung jederzeit abbrechen oder verändern, indem der Kunde die Bestellung abbricht, die Tickets aus dem Warenkorb löscht, die Navigationsfunktion seines Browsers verwendet, oder die mainaqila-App oder das Browser-Fenster schließt. Eintracht Frankfurt bestätigt dem Kunden den Eingang des Angebotes über den Ticketkauf, indem Eintracht Frankfurt eine E-Mail an die vom Kunden im Eintracht-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse versendet („Bestellbestätigung“). Die Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots über den Ticketkauf durch den Club dar. Die Annahme durch den Club steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Übermittlung (inkl. elektronischem Versand, z.B. bei Mobile Tickets oder Print@Home-Tickets) kommt der Vertrag zwischen Eintracht Frankfurt und dem Kunden zustande.

1.2.2 Im Fall des Online-Vertragsabschlusses des Hospitality-Vertrags und der Auswahl der Zahlung mittels einer Vorkassenzahlung, stellt die Darbietung der Tickets auf der Website oder in der mainaqila-App ein verbindliches Angebot von Eintracht Frankfurt zum Abschluss eines Hospitality-Vertrags dar und der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des Kunden, indem dieser die Zahlungsdaten für die Vorkassenzahlung bereitstellt und die Bestellung eines Tickets mit dem auf der Website oder in der mainaqila-App dafür vorgesehenen Online-Befehl vornimmt. Eintracht Frankfurt bestätigt dem Kunden den Eingang der Annahme des Angebots zum Vertragsschluss, indem der Club eine E-Mail an die vom Kunden im Eintracht-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse versendet („Bestellbestätigung bei Vorkassenzahlung“).

1.3. E-Mail: Der Kunde kann mittels Email an hospitality@eintrachtfrankfurt.de oder den festen Ansprechpartner eine Ticketanfrage an den Club stellen. Diese E-Mail stellt eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar. Hierfür gibt der Kunde durch Übersendung der erforderlichen Angaben ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit Eintracht Frankfurt ab („Angebot über den Ticketkauf“). Eintracht Frankfurt antwortet dem Kunden per E-Mail an die vom Kunden bei der Ticketanfrage verwendete Emailadresse und übersendet anliegend diese AGB - Hospitality. Die Annahme des Angebots des Kunden durch Eintracht Frankfurt steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Erhalt der E-Mail „Ticket Bestätigung“ des Kunden kommt der Vertrag zwischen Club und dem Kunden zustande. Zum Zeitpunkt des elektronischen Versands der Tickets erhält der Kunde eine Versandbestätigung.

2. Ausfertigungsart des Tickets und der Parkberechtigungen: Der Kunde kann die Ausfertigung des Tickets, vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in diesen AGB oder im Einzelfall nach Ermessen des Clubs, als Mobile Ticket oder Print@Home-Ticket auswählen. Je nach ausgewählter Ausfertigungsart, können zusätzliche Kosten entstehen (bspw. Versandkosten), die dem Kunden jeweils im Rahmen der Produktauswahl und im Bestellprozess vollständig angezeigt werden. Für Parkscheine gilt Ziff. II 4 dieser AGB-Hospitality entsprechend. Parkberechtigungen werden ausschließlich als Print@Home-Ticket ausgefertigt, Ziff. II 3 dieser AGB-Hospitality gilt entsprechend.

Wählt der Kunde die Ausfertigung als Mobile Ticket, erfolgt die elektronische Übermittlung des Tickets durch Bereitstellung zum Abruf durch den Kunden in der mainaqila-App. Bei Erwerb eines Mobile Tickets ist der Kunde für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen und dauerhafte Verfügbarkeit  des Textinhaltes und des QR-Codes auf dem Mobile Ticket verantwortlich.

3. Entscheidet sich der Kunde für die Ausfertigung als Print@Home-Ticket, erfolgt die elektronische Übermittlung des bestellten Tickets und Parkberechtigung an die im Bestellprozess hinterlegte E-Mail-Adresse zum eigenständigen Ausdruck sowie durch Bereitstellung zum Abruf durch den Kunden in seinem Eintracht-Konto auf der Website des Clubs. In diesem Fall sind sowohl in der E-Mail als auch in der Druckdatei genaue Hinweise zum Print@Home-Ticket enthalten, wie zum Beispiel die Faltanleitung. Das Print@Home-Ticket ist nur als kompletter DIN A4-Ausdruck gültig. Der QR-Code für den Zugang zum Stadiongelände ist dauerhaft verfügbar zu machen oder in gut lesbarer Qualität in A4-Papierform auszudrucken und bei der Veranstaltung mit sich zu führen. Nicht lesbare QR-Codes oder Ausdrucke, die nicht auf ein Verschulden des Clubs zurückzuführen sind, berechtigen grundsätzlich nicht zum Zutritt zum Stadiongelände. Der Kunde darf von dem bestellten Print@Home-Ticket nur ein (1) Druckexemplar anfertigen. 

4. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Hospitality-Vertrages bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Eintracht Frankfurt
liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die vollständige Vergütung oder vereinbarte Teilzahlungen nicht zum Fälligkeitszeitpunkt und Ablauf einer angemessenen Nachfrist, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit, gezahlt hat. Die außerordentliche Kündigung des Hospitality-Vertrages hat die Deaktivierung sämtlicher zuvor erworbener Pakete im selben Zeitpunkt zur Folge.

Im Falle der vorzeitigen Beendigung dieses Hospitality-Vertrages werden bis dahin überlassene und betroffene Tickets und ggfls. Parkberechtigungen unverzüglich gesperrt und verlieren Ihre Gültigkeit. 

5. Dem Kunden ist bekannt, dass die Deutsche Fußball-Liga GmbH („DFL“), der Deutsch Fußball Bund e.V. („DFB“) und die Union of European Football Associations („UEFA“) die Festlegung der Veranstaltungstermine auf einen konkreten Wochentag regelmäßig kurzfristig durchführt. Die Parteien sind sich einig, dass eine für den Kunden möglicherweise nachteilige Terminfestlegung weder ein Kündigungs-, noch ein Rücktritts-, noch ein Minderungsrecht auf Seiten des Kunden begründet. 

III. Zahlungsmodalitäten

1. Preise: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach dem im jeweiligen Bestellprozess angegebenen Preis. Grundsätzlich werden für Ticketbestellungen die Zahlarten Rechnung, Kreditkarte und PayPal angeboten. Der Club behält sich vor im Einzelfall bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. Bei Ticketbestellungen mit den Zahlarten Kreditkarte oder PayPal erfolgt die Belastung des Bankkontos des Kunden mit der Bestellung. Rechnungen und Gutschriften werden ausschließlich in elektronischer Form an die im Eintracht-Konto des Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Alle Ticketpreisangaben verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Zuzüglich zum Ticketpreis kann Eintracht Frankfurt dem Kunden im Fall des postalischen Ticketversands die Versandkosten und/oder für Leistungen, die im Interesse des Kunden sind, eine Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen. Diese Kosten
ergeben sich für den Kunden im Rahmen des jeweiligen Bestellvorgangs.

Wenn der Club Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, bspw. PayPal, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Der Club behält sich aus Sicherheitsgründen für einzelne Veranstaltungen weitere Einschränkungen bei den akzeptierten Zahlungsmitteln vor. 

2. Stornierung: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung, keine fristgerechte Zahlung), ist Eintracht Frankfurt berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets und Parkberechtigungen elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets und Parkberechtigungen verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Club vorbehalten. 

3. Kauf auf Rechnung: Der Rechnungsbetrag ist im Falle der Überweisung innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgen, behält sich Eintracht Frankfurt vor, die Tickets und Parkberechtigungen ersatzlos zu sperren und zu stornieren. Die entsprechenden Tickets und Parkberechtigungen verlieren in diesem
Falle ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behält sich Eintracht Frankfurt für diesen Fall ausdrücklich vor. Der eigentliche Zahlungsanspruch gegen den Kunden entfällt ausschließlich im Falle einer Sperrung bzw. Stornierung aufgrund von Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hatte.

4. Einlösung von Gutschein- und Aktionscodes: Gutschein- und Aktionscodes können für Hospitality-Ticketbestellungen ausschließlich online in der mainaqila-App oder im Online-Shop vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden.

IV. Parken

Die Zufahrt zu den jeweiligen Parkmöglichkeiten (Stadion-Tiefgarage, Waldparkplatz, P8) unterliegt der an der jeweiligen Parkmöglichkeit ausgehängten Parkplatzbenutzerordnung. Mit Zufahrt zur jeweiligen Parkmöglichkeit erkennt der Fahrzeugführer die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Parkplatzbenutzerordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit
dieser AGB-Hospitality.

Die Wahrnehmung des Hausrechts zu den jeweiligen Parkmöglichkeiten steht dem Club oder von dem Club beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Clubs, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung ist im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung stets Folge zu leisten.

Grundsätzlich ist jedem Fahrzeugführer die Zufahrt zur jeweiligen Parkmöglichkeit mit einer gültigen Parkberechtigung sowie einem gültigen Ticket zu gestatten. Befinden sich in dem Fahrzeug weitere Personen, so haben auch diese ein gültiges Ticket vorzuweisen. Der Zutritt zum Stadion kann verweigert werden, wenn 

a) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung die Parkmöglichkeit bereits einmal befahren und anschließend ohne sich an der Ausfahrt auszuloggen wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert die Parkberechtigung seine Gültigkeit, und/oder 

c) die in oder auf der Parkberechtigung verankerten Individualisierungsmerkmale (z.B. Firmenaufdruck, Parkplatzdaten, Barcode, QRCode, Seriennummern und /oder Warenkorb- oder Käuferidentifikationen) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder der Barcode/QR-Code bereits im elektronischen Zutrittssystem zugetreten ist, soweit dies nicht vom Club zu vertreten ist, und/oder 

d) wenn technische Versäumnisse, die eindeutig dem Inhaber der Parkberechtigung zuzuordnen sind (z.B. Smartphone defekt, Ausdruck nicht lesbar etc.), dazu führen, dass eine elektronische Zutrittskontrolle nicht möglich ist. Im Fall der berechtigten Zufahrtsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Inhabers der Parkberechtigung auf Entschädigung.

V. Weitergabe von Leistungen, Vertragsanpassungen, Umsetzung, Inhalt von Werbeleistungen, Haftung

1. Im Rahmen der Leistungspakete gebuchte Tickets und Parkberechtigungen erhält der Kunde ausschließlich zur eigenen Nutzung bzw. zur unentgeltlichen, nichtkommerziellen Weitergabe an seine Mitarbeiter, Kunden und/ oder Gäste. Jegliche Form der Verwendungder Tickets und Parkberechtigungen im Rahmen von Versteigerungen, Verlosungen, Gewinnspielen und/oder öffentlichkeitswirksamen Angeboten ist unzulässig. Verstößt der Kunde gegen die Bestimmungen dieses Absatzes, ist Eintracht Frankfurt berechtigt, den infolgedessen unberechtigten Personen den Zutritt zum Stadion zu verweigern und/ oder den vorliegenden Hospitality-Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Eintracht Frankfurt bleiben unberührt.

2. Eine vorübergehende oder dauerhafte Änderung des Hospitalitykonzeptes (z.B. Änderung der Platzierung, Umgestaltung von Hospitality-Bereichen) im Deutsche Bank Park steht Eintracht Frankfurt jederzeit frei. Eintracht Frankfurt ist daher berechtigt, die gegenüber dem Kunden zu erbringenden Rechte und Leistungen anzupassen, soweit diese Anpassung für den Kunden zumutbar und angemessen und die Änderung sachlich gerechtfertigt ist. Den vorstehenden Kriterien entspricht eine Anpassung insbesondere dann, wenn eine Leistung aufgrund einer generellen Modernisierung und/ oder Anpassung der Hospitality-Bereiche an marktübliche Standards gar nicht mehr oder nicht mehr in der ursprünglich vereinbarten Art umgesetzt, jedoch durch eine mindestens vergleichbare Leistung ersetzt wird. Jede Änderung ist dem Kunden schriftlich (E-Mail ausreichend) vorab mitzuteilen. 

3. Beschädigungen oder das Abhandenkommen von Mobiliar bzw. Einrichtungsgegenständen im Hospitality-Bereich des Deutsche Bank Parks hat der Kunde Eintracht Frankfurt unverzüglich, spätestens binnen einer Stunde nach Kenntnis mitzuteilen. Bei verspäteter Mitteilung wird vermutet, dass die Beschädigung vom Kunden zu vertreten ist, es sei denn, der Schaden war nicht erkennbar. 

4. Jegliche Haftung von Eintracht Frankfurt für Beschädigungen oder das Abhandenkommen von vom Kunden in den Hospitality-Bereichen des Deutsche Bank Parks mitgebrachten und/ oder dort belassenen Sachen ist ausgeschlossen, es sei denn, Eintracht Frankfurt bzw. deren gesetzlicher Vertreter und/ oder Erfüllungsgehilfe hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt. Die Haftung von Eintracht Frankfurt für in das Hospitality-Bereichen mitgebrachte und dort belassene Sachen infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist – soweit es sich nicht um vertragstypische und/ oder vorhersehbare Schäden handelt - der Höhe nach auf einen Gesamtwert von € 1.000,- je Schadensfall begrenzt. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, die die Durchführung des Abonnement-Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner deshalb vertraut oder vertrauen darf.

5. Für etwaige Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung der im Hospitality-Vertrag eingeräumten Parkberechtigung(en) gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehender Ziffer III 4 zugunsten von Eintracht Frankfurt entsprechend. Die Haftungshöchstgrenze für Schäden infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – soweit es sich nicht um vertragstypische und/ oder vorhersehbare Schäden handelt – beträgt € 2.000, -. Der Kunde ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich vor Verlassen des VIP-Parkplatzes anzuzeigen. Das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Waldparkplatz erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Eine Be- und Überwachung des Waldparkplatz erfolgt nicht. Eintracht Frankfurt übernimmt keine Obhutspflichten. Die Haftung für Personenschäden bleibt von vorstehender Ziffer III 4 und dieser Ziffer 5 unberührt.

6. Soweit vertragliche Rechte oder Leistungen dadurch beeinträchtigt sind, dass Veranstaltungen ersatzlos abgesagt oder unter Zuschauerbeschränkungen durchgeführt werden, weil eine Pandemie, eine Epidemie oder eine vergleichbare Gefährdungslage gegeben ist, gleichgültig ob wegen behördlicher Anordnung oder als Vorsichtsmaßnahme beschlossen durch die verantwortlichen Veranstalter, ist Eintracht Frankfurt berechtigt, die gegenüber dem Kunden zu erbringenden Rechte und Leistungen anzupassen, soweit diese Anpassung für den Kunden zumutbar und die Änderung sachlich gerechtfertigt ist.

Den vorstehenden Kriterien entspricht eine Anpassung insbesondere dann, wenn ein Recht oder eine Leistung aufgrund vorgenannter Gefährdungslagen gar nicht oder nicht in der ursprünglich vereinbarten Art umgesetzt, jedoch durch mindestens ein vergleichbares Recht oder eine vergleichbare Leistung ersetzt bzw. nur zum Teil erbracht wird (z.B. Plätze in einer anderen als der gebuchten Kategorie unter Erstattung der Preisdifferenz oder verringerte Anzahl an Plätzen und entsprechende Erstattung der nicht erbrachten Leistungen).Jede Änderung ist dem Kunden schriftlich (E-Mail ausreichend) vorab mitzuteilen. Beachte hierzu auch Teil A Ziffer VI Nr. 1 der AGB - Hospitality.

V. Vertraulichkeit, Datenschutz und -nutzung

1. Die Parteien werden gegenüber Dritten über die Bedingungen dieses Hospitality-Vertrages und alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen auch über dessen Ende hinaus Stillschweigen bewahren. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, oder soweit sie der Wahrnehmung eigener Ansprüche entgegensteht. Etwaige Presse- und/ oder werbliche Aktivitäten bezüglich dieser Kooperation bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Eintracht Frankfurt. 

2. Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung bzw. den Wettbewerb sowie zu deren Promotion können Eintracht Frankfurt, der Deutsche Fußball Bund e.V. (DFB e.V.), der Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL e.V.) und die Union of European Football Associations (UEFA) oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Kunden als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch Eintracht Frankfurt sowie den jeweils zuständigen Verband und den mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.

3. Hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Bild- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltungen des Clubs (siehe Ziffer 10 der ATGB, Verweis in Ziffer A. VI 2, dieser AGB-Hospitality) wird diesbezüglich ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils zuständigen Verbands, für den DFL e.V. auf https://www.dfl.de/de/datenschutz/ und für den DFB e.V. auf https://www.dfb.de/datenschutzerklaerung/, verwiesen. Auch diese sind nicht Vertragsbestandteil. 

4. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung auf https://www.eintracht.de/datenschutz/. Diese ist jedoch nicht Vertragsbestandteil. 

VI. Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand

1. Behördliche angeordnete oder gesetzliche vorgeschriebene Voraussetzungen zur Nutzung der Rechte und Leistungen aus dem Hospitality-Vertrag, wie beispielsweise das Tragen einer Maske, der Nachweis einer Impfung, Genesung oder Testung oder sonstiger vergleichbarer Auflagen, stellen keine Leistungsbeschränkung dar und begründen daher keinen Anspruch auf Minderung, Rücktritt und/ oder Schadensersatz des Kunden und berechtigen auch nicht zur Kündigung durch den Kunden. 

2. Neben diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die dem Kunden nach Ziffer 2. des Hospitality-Vertrages eingeräumten Rechte und Leistungen weiterhin die Stadionordnung des Deutsche Bank Parks und ergänzend die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tickets“ (ATGB), welche auf der Homepage von Eintracht Frankfurt (www.eintracht.de) eingesehen oder auf Anfrage auch kostenlos an den Kunden übersandt werden können. Sollten einzelne dieser zusätzlichen Bestimmungen den Regelungen dieses Hospitality-Vertrages widersprechen, finden insoweit vorrangig die Regelungen des vorliegenden Hospitality-Vertrages Anwendung.

3. Eintracht Frankfurt ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/ oder der Gesetzeslage und/ oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen und/ oder die jeweils gültige Preisliste von Eintracht Frankfurt mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ergänzen und/ oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – in Textform per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt Eintracht Frankfurt hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer VI 7 dieser AGB-Hospitality genannte Kontaktadresse zu richten.

4. Eintracht Frankfurt ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ohne Zustimmung des Kunden zu übertragen. 

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder im Fall einer regelungsbedürftigen Lücke, hat der Vertrag im Übrigen Bestand. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber führen, anstelle der unwirksamen oder fehlenden diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen wirtschaftlich am nächsten kommt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

6. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB-Hospitality und/ oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser AGB-Hospitality ergeben, ist der Sitz von Eintracht Frankfurt, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

7. Anfragen sind an folgende Kontaktadresse zu stellen:

Eintracht Frankfurt Fußball AG
Im Herzen von Europa 1
60528 Frankfurt am Main
hospitality@eintrachtfrankfurt.de
gebührenfreie Service-Tel.:
+49 (0) 800 - 743-1899 (SGE-1899)
nicht-gebührenfreies Service-Tel.:
+49 (0) 69 – 955 03 1474