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Eintracht Frankfurt Fußball AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen-Ticketbörse

Eintracht Frankfurt Fußball AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen-Ticketbörse

Version Juli 2025

1. Geltungsbereich der AGB

1.1 Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen-Ticketbörse (“AGB-Ticketbörse“) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch die Einstellung von Tages- und/oder Dauerkarten-Tickets (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“) in die Zweitmarkt-Ticketbörse von Eintracht Frankfurt auf www.eintracht.de sowie in der App mainaqila („Ticketbörse“) von der Eintracht Frankfurt Fußball AG, Im Herzen von Europa 1, 60528 Frankfurt/Main („Club“) begründet wird.

1.2 Aktuelle AGB-Ticketbörse: Die jeweils aktuell geltenden AGB-Ticketbörse sind auf der Homepage des Clubs auf www.eintracht.de („Webseite“) sowie in der App mainaqila, während des Einstellungsprozesses und auch sonst jederzeit für den Kunden abrufbar und können dort von dem Kunden abgespeichert und ausgedruckt werden. Der Club speichert diesen Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.

2. Ticketbörse, Vertragsschluss und Leistungs­gegenstand

2.1. Ticketbörse: Die Ticketbörse des Clubs bietet natürlichen Personen die Möglichkeit, Tickets, welche sich in der Wallet ihres Eintracht-Accounts befinden, (sog. „Ticketinhaber“) zum Weiterverkauf durch den Club auf www.eintracht.de oder in der App mainaqila anzubieten. Die Ticketbörse ist im Erstmarkt des Clubs integriert, so dass die in der Ticketbörse angebotenen Tickets auf dem Erstmarkt wieder freigegeben und durch den Club verkauft werden, sofern ein Käufer das jeweilige Ticket verbindlich bucht.

2.2 Nutzung der Zweitmarkt-Ticketbörse

2.2.1 Ticketarten: Es können vom Ticketinhaber ausschließlich Mobile Tickets in die Ticketbörse eingestellt werden. Das Einstellen des Tickets ist ab dem Zeitpunkt des Vorverkaufsstarts des jeweiligen Ticketverkaufs möglich.

Folgende Tickets sind von der Ticketbörse ausgeschlossen: nicht vollständig bezahlte / gesperrte / bereits zugetretene / stornierte / nicht personalisierte Tickets.

Zudem können ausgewählte Tickets bereits beim Erstkauf beim Club vom Einstellen in die Ticketbörse ausgeschlossen sein (z.B.: Gastkarten, Parktickets und Business/VIP-Tickets).

2.2.2 Einstellprozess

Mobile Tickets können aus der Wallet in der App mainaqila und auf der Website www.eintracht.de in die Ticketbörse eingestellt werden. Der Ticketinhaber (im Folgenden auch „Einsteller“) öffnet das ausgewählte Ticket in der Wallet in der mainaqila-App oder im Kundenkonto auf der Website und aktiviert hierfür den Button „In Ticketbörse einstellen“. Nach erfolgreichem Einstellprozess erhält sowohl der Einsteller des Tickets als auch der ursprüngliche Käufer des Tickets (sofern Einsteller und Käufer nicht identisch sind) per E-Mail eine Einstellungsbestätigung an die im Eintracht-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse.

2.2.3 Zurückziehen eines Tickets: In die Ticketbörse bereits erfolgreich eingestellte Tickets können kostenfrei durch den Einsteller aus der Ticketbörse zurückgenommen werden („Ausstellen“). In diesem Fall behält das ursprüngliche Ticket seine Gültigkeit. Ein Ausstellen des Tickets ist nach erfolgreichem Verkauf durch den Club nicht mehr möglich. Nach erfolgreichem Ausstellprozess erhält der Einsteller des Tickets per E-Mail eine Ausstellungsbestätigung an die im Eintracht-Konto des Einstellers hinterlegte E-Mail-Adresse. Das Ausstellen des Tickets durch den Einsteller ist nicht möglich, sofern sich das Ticket bereits in dem Warenkorb eines Dritten befindet. Die Reservierungszeit eines Warenkorbs beträgt jeweils 15 Minuten. Nach dieser Reservierungszeit kann ein erneuter Versuch des Ausstellens des Tickets gestartet werden.

2.3 Verkauf des eingestellten Tickets

2.3.1 Angebot: Durch das Einstellen des Tickets in die Ticketbörse wird das Ticket über den Erstmarkt des Clubs vom Club zum Kauf durch Dritte über die Website oder die App mainaqila angeboten.

Tickets, welche bereits beim Erstkauf beim Club ausschließlich bestimmten Personengruppen (bspw. Mitglieder, EFCs, Junior Adler, etc.) zum Kauf angeboten wurden, werden auch in der Ticketbörse ausschließlich diesen zugeordneten Personengruppen zum Kauf angeboten. Tagestickets aus Dauerkarten-Abonnements, welche ausschließlich bestimmten Personengruppen zum Erstkauf angeboten wurden, werden in Einzelfällen bestimmten Personengruppen (bspw. EFC-Vorsitzende, EFCs, Mitglieder, etc.) zum Kauf über die Ticketbörse vorbehalten.

Ein Käufer, welcher bereits die Maximalanzahl an Tickets für das jeweilige Spiel beim Club erworben hat, kann keine weiteren Tickets über die Ticketbörse erwerben, auch wenn diese über die Ticketbörse eingestellt wurden.

2.3.2 Wird das in die Ticketbörse eingestellte Ticket von einem Dritten gekauft („Weiterverkauf"), so wird dieses Ticket automatisch für den Einsteller storniert und dem Käufer als neues Ticket ausgestellt. Nach dem Weiterverkauf erhält der Einsteller des Tickets per E-Mail eine Verkaufsbestätigung an die im Eintracht-Konto des Einstellers hinterlegte E-Mail-Adresse.

Der Einsteller hat keinen Anspruch auf Stornierung oder Weiterverkauf des Tickets. Das Einstellen des Tickets durch den Einsteller stellt keine Garantie für einen erfolgreichen Weiterverkauf dar.  

Der Einsteller hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, sofern kein Weiterverkauf durch den Club erfolgt. Vorstehendes gilt auch bei technischem Ausfall der Ticketbörse, nachdem der Einsteller ein Ticket eingestellt hat.

2.3.3 Wird das in die Ticketbörse eingestellte Ticket bis einen Tag vor dem jeweiligen Spieltag nicht verkauft, erhält der Einsteller des Tickets per E-Mail eine Benachrichtigung an die im Eintracht-Konto des Einstellers hinterlegte E-Mail-Adresse.

2.3.4 Rückzahlung an den Einsteller bei Weiterverkauf: Der Einsteller erhält bei erfolgreichem Weiterverkauf eines Tagestickets seinen ursprünglichen Kaufpreis und bei erfolgreichem Weiterverkauf eines Dauerkarten-Tickets ein siebzehntel (1/17) des Dauerkartenpreises jeweils abzüglich einer Verkaufsgebühr (Ziffer 2.3.5) sowie einer Rückzahlungsgebühr deren Höhe jeweils abhängig von der gewählten Rückzahlungsart (2.3.6) ist. Nach erfolgreichem Weiterverkauf erhält der Einsteller eine E-Mail mit Verkaufsbestätigung an die im Eintracht-Konto des Einstellers hinterlegte E-Mail-Adresse.

2.3.4.1 Rückzahlungsart:

2.3.4.1.1 Rückzahlung an ursprüngliche Zahlungsart: Sofern der Einsteller auch ursprünglicher Käufer des Tickets ist, erfolgt die Rückzahlung über die beim Erstkauf des Tickets verwendete Zahlungsart. Folgende Zahlungsarten sind hiervon umfasst: Kreditkarte und PayPal.

2.3.4.1.2 Gutschein: Rückzahlung in Form eines Gutscheins. Der Gutschein ist nicht personalisiert und wird dem Einsteller nach Weiterverkauf des Tickets an die Eintracht-Konto des Einstellers hinterlegte E-Mail-Adresse zugestellt.

Der Gutschein ist ab Ausstellungsdatum drei (3) Jahre gültig und kann ausschließlich für Tagestickets im Online-Shop sowie Merchandising-Produkte eingelöst werden.

Die Gutscheine sind kombinierbar und können einen Restwert verzeichnen. Die Gutscheine können ausdrücklich nicht für Abonnements (bspw. Dauerkarten, etc.) eingelöst werden. Eine Ausnahme besteht diesbezüglich für alle Direktkäufe auf unserer Website.

2.3.4.1.3 Kauf auf Rechnung/Weitergeleitete Tickets: Soweit Tickets erfolgreich weiterverkauft werden, die vom Einsteller auf Rechnung gekauft wurden oder die der Einsteller von einem Dritten über einen Eintracht-Konto auf www.eintracht.de oder die App mainaqila weitergeleitet bekommen hat, kann der Einsteller zwischen den im Prozess angezeigten Rückzahlungsarten (Kreditkarte, PayPal und Gutschein) auswählen.

2.3.5 Verkaufsgebühr bei Weiterverkauf: Durch den Weiterverkauf von Tickets durch die Ticketbörse fällt für den Einsteller eine Verkaufsgebühr an. Die Verkaufsgebühr ist abhängig von der Art des Tickets.

2.3.5.1 Dauerkarten: Beim erfolgreichen Weiterverkauf eines Dauerkarten-Tickets fällt für den Einsteller eine Verkaufsgebühr in Höhe von 0 % des Verkaufspreises an.

2.3.5.2 Tageskarten: Bei dem erfolgreichen Verkauf eines Tageskarten-Tickets fällt für den Einsteller eine Verkaufsgebühr in Höhe von 10 % des Verkaufspreises an.

2.3.6 Rückzahlungsgebühr

2.3.6.1 Tageskarten: Bei Auswahl der Rückzahlungsarten PayPal und Kreditkarte fallen beim erfolgreichen Weiterverkauf eines Tageskarten-Tickets jeweils eine Rückzahlungsgebühr in Höhe von 5% des mit der Verkaufsgebühr reduzierten Verkaufspreises an (5% von Verkaufspreis – Verkaufsgebühr).  Bei Auswahl der Rückzahlungsart Gutschein fällt bei dem erfolgreichen Weiterverkauf eines Tageskartentickets keine Rückzahlungsgebühr an.

2.3.6.1 Dauerkarten:

Bei Auswahl der Rückzahlungsarten PayPal und Kreditkarte fallen bei dem erfolgreichen Weiterverkauf eines Dauerkartentickets jeweils eine Rückzahlungsgebühr in Höhe von 5% des Verkaufspreises an. Bei Auswahl der Rückzahlungsart Gutschein fällt bei dem erfolgreichen Weiterverkauf eines Dauerkartentickets keine Rückzahlungsgebühr an.

3. Kontakt

Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Tickets des Clubs können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Club gerichtet werden:

Eintracht Frankfurt Fußball AG | Ticketing & Services | Im Herzen von Europa 1 | 60528 Frankfurt am Main

Gebührenfreie Service-Tel.: +49 (0) 800 - 743-1899 (SGE-1899)

info@eintrachtfrankfurt.de

Die Telefonnummer ist geschaltet: Mo. bis Fr. 9.00 Uhr– 17.00 Uhr.

Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

Der Club nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

4. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB-Ticketbörse ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB-Ticketbörse.