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Eintracht Frankfurt Fußball AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen-Ticketbörse

Version Dezember 2022

1. Geltungsbereich der AGB

1.1 Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen-Ticketbörse (“AGB-Ticketbörse“) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch die Einstellung von Tages- und/oder Dauerkarten-Tickets (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“) in die Zweitmarkt-Ticketbörse von Eintracht Frankfurt auf www.eintracht.de sowie in der App mainaqila („Ticketbörse“) von der Eintracht Frankfurt Fußball AG, Im Herzen von Europa 1, 60528 Frankfurt/Main („Club“) begründet wird.

1.2 Aktuelle AGB-Ticketbörse: Die jeweils aktuell geltenden AGB-Ticketbörse sind auf der Homepage des Clubs auf www.eintracht.de („Webseite“) sowie in der App mainaqila, während des Einstellungsprozesses und auch sonst jederzeit für den Kunden abrufbar und können dort von dem Kunden abgespeichert und ausgedruckt werden. Der Club speichert diesen Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.

2. Ticketbörse, Vertragsschluss und Leistungs­gegenstand

2.1. Ticketbörse: Die Ticketbörse des Clubs ist eine Funktionalität für natürliche Personen, die das jeweilige in der Wallet ihres Accounts auf www.eintracht.de oder in der App mainaqila als Tickethalter halten („Einsteller“), Tickets zum Weiterverkauf durch den Club anzubieten. Die Ticketbörse ist im Erstmarkt des Clubs integriert, so dass die in der Ticketbörse angebotenen Tickets auf dem Erstmarkt wieder freigegeben und durch den Club verkauft werden, sofern ein Käufer das jeweilige Ticket verbindlich bucht.

2.2 Nutzung der Zweitmarkt-Ticketbörse

2.2.1 Ticketarten: Es können nur Mobile Tickets vom Einsteller in die Ticketbörse eingestellt werden. Das Einstellen des Tickets ist ab dem Zeitpunkt des Vorverkaufsstarts des jeweiligen Ticketverkaufs möglich.

Folgende Tickets sind von der Ticketbörse ausgeschlossen:  nicht vollständig bezahlte / gesperrte / bereits zugetretene / stornierte / nicht personalisierte Tickets.

Zudem können bestimmte Tickets bereits beim erstmaligen Kauf vom Club vom Einstellen in die Ticketbörse ausgeschlossen werden (z.B.: Gastkarten, Parktickets und Business/VIP-Tickets). Im Falle eines solche Ausschlusses, ist das Einstellen eines Tickets in die Ticketbörse nicht möglich.

2.2.2 Einstellprozess

Mobile Tickets können aus der Wallet in der App mainaqila und auf der Website in die Ticketbörse eingestellt werden. Der Einsteller öffnet das jeweilige Ticket in der Wallet in der mainaqila-App oder im Kundenkonto auf Website und aktiviert hierfür den Button „In Ticketbörse einstellen“. Nach erfolgreichem Einstellprozess erhält sowohl der Einsteller als auch der ursprüngliche Käufer des Tickets (sofern Einsteller und Käufer nicht identisch sind) per Email eine Einstellungsbestätigung an die im System des Clubs hinterlegten Email-Adresse des Einstellers.

2.2.3 Zurückziehen eines Tickets: In die Ticketbörse eingestellte Tickets können jederzeit kostenfrei durch den Einsteller aus der Ticketbörse genommen werden („Ausstellen“). In diesem Fall behält das ursprüngliche Ticket seine Gültigkeit. Ein Ausstellen des Tickets nach erfolgreichem Verkauf durch den Club ist nicht mehr möglich. Nach erfolgreichem Ausstellprozess erhält der Einsteller des Tickets per Email eine Ausstellungsbestätigung an die im System des Clubs hinterlegten Email-Adresse des Einstellers.

2.3 Verkauf des eingestellten Tickets

2.3.1 Angebot: Durch das Einstellen des Tickets in die Ticketbörse wird das Ticket über den Erstmarkt des Clubs vom Club zum Kauf durch Dritte über die Website oder die App mainaqila angeboten.

2.3.2 Wird das in die Ticketbörse eingestellte Ticket von einem Dritten gekauft („Weiterverkauf"), so wird dieses Ticket für den Einsteller storniert und dem Käufer als neues Ticket ausgestellt. Nach Weiterverkauf erhält der Einsteller des Tickets per Email eine Verkaufsbestätigung an die im System des Clubs hinterlegten Email-Adresse des Einstellers.

Der Einsteller hat keinen Anspruch auf Stornierung oder Weiterverkauf des Tickets. Der Einsteller hat auch keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, sofern kein Weiterverkauf durch den Club erfolgt. Vorstehendes gilt auch bei technischem Ausfall der Ticketbörse, nachdem der Einsteller ein Ticket eingestellt hat.

2.3.3 Wird das in die Ticketbörse eingestellte Ticket bis einen Tag vor dem jeweiligen Spieltag nicht verkauft, erhält der Einsteller des Tickets per Email eine Benachrichtigung an die im System des Clubs hinterlegten Email-Adresse des Einstellers.

2.3.4 Rückzahlung an den Einsteller bei Weiterverkauf: Der Einsteller erhält bei erfolgreichem Weiterverkauf eines Tagestickets seinen ursprünglichen Kaufpreis und bei erfolgreichem Weiterverkauf eines Dauerkarten-Tickets ein siebzehntel (1/17) des Dauerkartenpreises jeweils abzüglich einer Verkaufsgebühr (Ziffer 2.3.5) sowie einer Rückzahlungsgebühr deren Höhe jeweils abhängig von der gewählten Rückzahlungsart (2.3.6) ist. Nach erfolgreichem Weiterverkauf erhält der Einsteller eine Email mit Verkaufsbestätigung an die im System des Clubs hinterlegte Email-Adresse des Einstellers.

2.3.4.1 Rückzahlungsart:

2.3.4.1.1 Rückzahlung an ursprüngliche Zahlungsart: Sofern der Einsteller auch ursprünglicher Käufer des Tickets ist. Folgende Zahlungsarten sind hiervon umfasst: Kreditkarte und Paypal.

2.3.4.1.2 Gutschein: Rückzahlung in Form eines Gutscheins. Der Gutschein ist nicht personalisiert und wird dem Einsteller nach Weiterverkauf des Tickets an die im System hinterlegte Email-Adresse des Einstellers zugestellt.

2.3.4.1.3 Kauf auf Rechnung/Weitergeleitete Tickets: Soweit Tickets eingestellt und weiterverkauft werden, die vom Einsteller auf Rechnung gekauft wurden oder die der Einsteller von einem Dritten über einen Account auf www.eintracht.de oder die App mainaqila weitergeleitet bekommen hat, kann der Einsteller zwischen den zur Verfügung gestellten Rückzahlungsarten (Kreditkarte, Paypal und Gutschein) wählen.

2.3.5 Verkaufsgebühr bei Weiterverkauf: Durch den Weiterverkauf von Tickets durch die Ticketbörse fällt für den Einsteller eine Verkaufsgebühr an. Die Verkaufsgebühr ist abhängig von der Art des Tickets.

2.3.5.1 Dauerkarten: Beim erfolgreichen Weiterverkauf eines Dauerkarten-Tickets fällt für den Einsteller eine Verkaufsgebühr in Höhe von 0 % des Verkaufspreises an.

2.3.5.2 Tageskarten: Bei dem erfolgreichen Verkauf eines Tageskarten-Tickets fällt für den Einsteller eine Verkaufsgebühr in Höhe von 10 % des Verkaufspreises an.

2.3.6 Rückzahlungsgebühr

2.3.6.1 Tageskarten: Bei Auswahl der Rückzahlungsarten PayPal und Kreditkarte fallen beim erfolgreichen Weiterverkauf eines Tageskartentickets jeweils eine Rückzahlungsgebühr in Höhe von 5% des mit der Verkaufsgebühr reduzierten Verkaufspreises an (5% von Verkaufspreis – Verkaufsgebühr).  Bei Auswahl der Rückzahlungsart Gutschein fällt bei dem erfolgreichen Weiterverkauf eines Tageskartentickets keine Rückzahlungsgebühr an.

2.3.6.1 Dauerkarten:

Bei Auswahl der Rückzahlungsarten PayPal und Kreditkarte fallen bei dem erfolgreichen Weiterverkauf eines Dauerkartentickers jeweils eine Rückzahlungsgebühr in Höhe von 5% des Verkaufspreises an. Bei Auswahl der Rückzahlungsart Gutschein fällt bei dem erfolgreichen Weiterverkauf eines Dauerkartentickets keine Rückzahlungsgebühr an.

3. Kontakt

Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Tickets des Clubs können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Club gerichtet werden:

Eintracht Frankfurt Fußball AG | Zuschauerservice | Im Herzen von Europa 1 | 60528 Frankfurt am Main

gebührenfreie Service-Tel.: +49 (0) 800 - 743-1899 (SGE-1899)

info@eintrachtfrankfurt.de

Die Telefonnummer ist geschaltet: Mo. bis Fr. 9.00 Uhr– 17.00 Uhr.

Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

Der Club nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

4. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB-Ticketbörse ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB-Ticketbörse.