1. Eintracht Frankfurt wird ausschließlich als Vermittler tätig, stellt die Condor x Eintracht Team Card bereit. Für die Bereitstellung wird der hier aufgeführte Preis fällig. Eintracht Frankfurt ist nicht selbst Vertragspartner hinsichtlich der Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Nutzung Condor x Eintracht Team Card. Vertragsverhältnisse über die Nutzung der Condor x Eintracht Team Card kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und Condor zustande.
2. Im Zusammenhang mit der Nutzung der Condor x Eintracht Team Card finden im Übrigen ergänzend die Allgemeinen Vertragsbedingungen „Condor x Eintracht Team Card“ abrufbar unter https://stores.eintracht.de/rechtliches/condor-x-eintracht-team-card-vertragsbedingungen/ sowie die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen von Condor abrufbar unter https://www.condor.com/ch/hilfe-kontakt/agb.jsp in der jeweils aktuellen Fassung Anwendung (im Folgenden „Condor-AGB“).
3. Für die Bereitstellung der Condor x Eintracht Team Card während der Geltungsdauer zahlt der Kunde eine einmalige Gebühr an Eintracht Frankfurt. Bei einer Verlängerung wird eine erneute Gebühr fällig. Der Anspruch von Eintracht Frankfurt auf Zahlung der Gebühr besteht unabhängig davon, ob der Kunde während der Geltungsdauer die Condor x Eintracht Team Card nutzt und von Condor mit der Condor x Eintracht Team Card verbundene Leistungen in Anspruch nimmt. Sollte es zu einem Zahlungsverzug bei der Bezahlung einer Condor x Eintracht Team Card kommen, kann dies zu einer Sperrung der Condor x Eintracht Team Card führen, bis der Nutzer seine ausstehenden Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Eine Entsperrung erfolgt unverzüglich nach Erfüllung der ausstehenden Zahlungsverpflichtungen. Im Übrigen gelten die Condor-AGB.