Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eintracht Frankfurt Fußball AG für den Erwerb einer Teilnahmeberechtigung an einer Veranstaltung der Eintracht Frankfurt Fußballschule
1 Geltungsbereich
1.1 Die Eintracht Frankfurt Fußball AG, Im Herzen von Europa 1, 60528 Frankfurt/Main („Eintracht Frankfurt“) ist auf der die Webseite https://stores.eintracht.de/ und der zugehörigen App (nachfolgend „Marktplatz“ genannt) als Händler aktiv. Auf dem Marktplatz können Unternehmer im Sinne von § 14 BGB („Händler“) verschiedene physische und digitale Produkte und Dienstleistungen, beispielsweise aus den Bereichen Sport, Mode, Elektronik, Multimedia, Transport oder Grundversorgung direkt interessierten Kunden („Kunde“) anbieten und an diese vertreiben.
1.2 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Erwerb von Dienstleistungen von Eintracht Frankfurt durch Verbraucher i.S.d § 13 BGB und regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Eintracht Frankfurt und einem Kunden, der auf dem Marktplatz registriert ist (Kunde zusammen mit Eintracht Frankfurt „Parteien“) und über den Marktplatz von Eintracht Frankfurt das Recht zur Teilnahme an einer Veranstaltung der Eintracht Frankfurt Fußballschule („Veranstaltung“) für sein Kind erwirbt („Teilnahmeberechtigung“).
1.3 Diese AGB regeln hingegen nicht das Vertragsverhältnis, das bei der Registrierung zwischen dem Kunden und der Marktplatzbetreiber entsteht. Ein solches Vertragsverhältnis unterliegt einer gesonderten Vereinbarung, die der Kunde direkt mit dem Marktplatzbetreiber abschließt.
1.4 Der Kunde kann die aktuellen AGB jederzeit auf dem Marktplatz und während des gesamten Bestellprozesses abrufen und ausdrucken. Eintracht Frankfurt speichert diesen Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.
1.5 Diese AGB sind die ausschließliche vertragliche Grundlage, um als Kunde über den Marktplatz die Teilnahmeberechtigung von Eintracht Frankfurt zu erwerben. Etwaig entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, selbst wenn Eintracht Frankfurt diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2 Vertragsschluss
2.1 Der Erwerb der Teilnahmeberechtigung ist ausschließlich als auf dem Marktplatz registrierter Kunde möglich. Der Kunde ist verpflichtet eine Rechnungsadresse sowie die notwendigen Zahlungsdaten anzugeben. Diese Angaben müssen wahr und vollständig sein. Im Fall von unrichtigen und unvollständigen Angaben ist Eintracht Frankfurt berechtigt, von einem entstandenen Vertrag jederzeit zurückzutreten.
2.2 Ein Anspruch auf den Erwerb einer Teilnahmeberechtigung besteht nicht.
2.3 Das Recht zur Teilnahme entsteht erst mit erhalt der Bestätigungsmail und der Zahlung der Teilnahmegebühr innerhalb des in der Bestätigungsmail angegebenen Zeitraums. Sollte die Zahlung nicht oder später erfolgen, ist Eintracht Frankfurt berechtigt den gebuchten Platz neu zu vergeben. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Eintracht Frankfurt.
2.4 Teilnahmeberechtigt sind, abhängig von der jeweiligen Veranstaltung, Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 7 Jahre und 15 Jahren. Aufgrund der hohen Nachfrage ist die Teilnahme an Feriencamps in Frankfurt am Main auf eine Teilnahme pro Kalenderjahr begrenzt, mehrfach Anmeldungen werden nicht angenommen bzw. nicht zugelassen.
3 Vertragspartner
Eintracht Frankfurt ist Vertragspartner des Kunden, wenn dieser eine Teilnahmeberechtigung von Eintracht Frankfurt über den Marktplatz erwirbt.
4 Veranstaltung
Die von Eintracht Frankfurt während einer Veranstaltung erbrachten Leistung ergeben sich aus der Beschreibung auf dem Marktplatz.
5 Rücktritt
5.1 Soweit es sich bei einer Veranstaltung um ein Fußball-Camp handelt ist sind bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung 10 Prozent und bei Rücktritt innerhalb der letzten 4 Wochen vor der gebuchten Veranstaltung 50 Prozent der Teilnahmegebühr zu zahlen.
5.2 Soweit es sich bei der Veranstaltung um ein Talenttraining (Feldspieler und Torhüter) ist nur bis zum jeweils dritten Kurstermin nach Fälligkeit der jeweiligen Rate gegen anteilige Rückerstattung der Kursgebühr ein Rücktritt möglich. Die Nichtteilnahme an einzelnen Kursterminen, gleich aus welchem Grund, begründet keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Kursgebühr.
5.3 Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Mit dem Rücktritt hat der Teilnehmer kein Recht mehr an der Veranstaltung teilzunehmen.
5.4 Unentschuldigtes Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt, so dass kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht. Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch einer Veranstaltung wird die Teilnehmergebühr nicht erstattet, die Trainingseinkleidung darf aber behalten werden.
5.5 Eintracht Frankfurt behält sich eine Absage von Veranstaltungen mangels Teilnehmern bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vor, in diesem wird die Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet.
6 Teilnahmegebühr
Die auf dem Marktplatz von Eintracht Frankfurt als Teilnahmegebühr genannten Preise sind Brutto-Preise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7 Pflichten der Teilnehmerin/des Teilnehmers
Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer hat während einer Veranstaltung den Anordnungen der Trainer Folge zu leisten. Die Verantwortlichen von Eintracht Frankfurt behalten sich das Recht vor, Teilnehmer bei wiederholter, grober Nichtbeachtung der Anordnungen von der Veranstaltung auszuschließen. Der Erziehungsberechtigte Kunde ist dann verpflichtet, den Teilnehmer/die Teilnehmerin nach vorheriger Benachrichtigung schnellstmöglich von der Veranstaltung abzuholen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.
8 Bild- und Tonaufnahmen von der Veranstaltung
Zwecks öffentlicher Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Bewerbung kann Eintracht Frankfurt oder von Eintracht Frankfurt beauftragte Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die die Teilnehmer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Tonaufnahmen können durch Eintracht Frankfurt und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden. Der Kunde erklärt sich mit Buchung einer Veranstaltung sein hiermit einverstanden.
9 Zahlungsbedingungen
9.1 Die Zahlung des Kaufpreises kann je nach Art des Erwerbes der Teilnahmeberechtigung per Vorkasse, SEPA-Lastschrift, per Kreditkarte (VISA/MasterCard/American Express/Diners) oder PayPal erfolgen. Eintracht Frankfurt behält sich bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. Der Kaufpreis wird bei Bestellungen nach Übersendung der Auftragsbestätigung abgebucht, wobei die Abbuchung noch vor dem Versand der Ware erfolgt. Eintracht Frankfurt behält sich für den Einzelfall vor, weitere Zahlungsarten anzubieten oder angebotene Zahlungsarten vorübergehend nicht anzubieten.
9.2 Zu Aufrechnungen ist der Kunde nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder durch Eintracht Frankfurt anerkannt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10 Laufzeit und Kündigung
10.1 Mit Vertragsschluss nach Ziffer 2 dieser AGB kommt ein Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung über den vom Kunden gebuchten und bestellten Zeitraum zustande und endet mit Ablauf des letzten Tages des vom Kunden gebuchten Zeitraums, ohne dass es einer weiteren Willenserklärung einer der beiden Parteien bedarf.
10.2 Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages während des gebuchten Zeitraums ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere ist Eintracht Frankfurt berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Nutzer gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 5 verstößt.
10.3 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung, welche auch an die vom Kunden angegebenen E-Mail-Anschrift erfolgen kann, nicht nach, kann Eintracht Frankfurt den Vertrag fristlos kündigen.
11 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
12 Haftung
12.1 Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten beschränkt sich die Haftung von Eintracht Frankfurt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12.2 Die Haftungsbeschränkung in Ziffer 8.1 gilt nicht, im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens und Käufers.
12.3 Bei einem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Eintracht Frankfurt wird sich bemühen, die Veranstaltung nachzuholen, eine Pflicht zur Nachholung besteht nicht.
13 Krankenversicherung
13.1 Die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten sind verpflichtet einen Krankenversicherungsschutz nachzuweisen.
Erkrankt oder verletzt sich ein Teilnehmer während der Veranstaltung, so wird Eintracht Frankfurt bzw. dessen beauftragte Dritte durch die Erziehungsberechtigte/n des Teilnehmers bevollmächtigt, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder einen Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten Eintracht Frankfurt durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so wird Eintracht Frankfurt diese ggfls. dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten in Rechnung stellen.
14 Änderungen dieser AGB
14.1 Eintracht Frankfurt kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern und anpassen, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt und soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zumutbar sind.
14.2 Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen aufgrund einer für den Verwender bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Störung des Äquivalenzverhältnisses des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße erforderlich sind oder aufgrund von Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen für die weitere Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
14.3 Die Änderung einer Hauptleistungspflicht ist ausgeschlossen.
14.4 Bei Dauerschuldverhältnissen wird Eintracht Frankfurt dem Kunden die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens gesondert hinweisen. Zugleich wird Eintracht Frankfurt dem Kunden eine angemessene, mindestens sechs Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob der Kunde die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme des Dienstes akzeptiert.
14.5 Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung des Kunden, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart.
14.6 Eintracht Frankfurt wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens, hinweisen.
15 Hinweis zur Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Eintracht Frankfurt ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16 Schlussbestimmungen
16.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.
16.2 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). Sofern der Kunde Verbraucher ist und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, unterliegt das Vertragsverhältnis ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, etwas anderes vorsehen.
16.3 Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, oder er Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Eintracht Frankfurt.
Stand: 28. September 2020